Arbeitgeber und Unternehmen erhalten derzeit bundesweit gefälschte Mails zum Kurzarbeitergeld. In der E-Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen.
In der Nachricht handelt es sich um eine Fälschung, warnt nun der vermeintliche Absender, die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Arbeitsagentur ist nicht Absender dieser Mail, heißt es in einer Pressemitteilung. Die tatsächlichen Absender der betrügerischen Mail wollen an persönliche Kundendaten gelangen. Versandt werden die Mails unter der Adresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de. Außerdem ist keine Telefonnummer für Rückfragen hinterlegt.
Die Mail darf auf keinen Fall beantwortet werden
Die BA rät: Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Denn generell gelte: Die Arbeitsagentur fordert Arbeitgeber nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Es kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall per Telefon oder online angezeigt werden, so die Bundesagentur für Arbeit.
Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800/4555520. (AZ)