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Aktien-Skandal: Union macht im Cum-Ex-Skandal Druck auf SPD-Finanzminister Scholz

Aktien-Skandal

Union macht im Cum-Ex-Skandal Druck auf SPD-Finanzminister Scholz

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    Finanzminister Olaf Scholz kommt im Skandal um die Cum-Ex-Geschäfte eine Schlüsselrolle zu.
    Finanzminister Olaf Scholz kommt im Skandal um die Cum-Ex-Geschäfte eine Schlüsselrolle zu. Foto: Michael Kappeler, dpa

    In der Bewertung von Cum-Ex-Geschäften sind sich die politischen Akteure im Bundestag grundsätzlich einig: Diese Aktiendeals, mit denen windige Finanzjongleure Milliarden Euro erschwindelt haben, sind verwerflich und müssen verfolgt werden. Unterschiedliche Ansichten gibt es aber über die Details. In der Regierungskoalition ist in diesem Zusammenhang ein heftiger Streit über die rechtlichen Fristen entbrannt. Die Union will, dass im Bundestag noch bis Jahresende eine Verlängerung beschlossen wird, damit mehr Fälle verfolgt werden können. Sie wirft der SPD und ihrem Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine Hinhaltetaktik vor.

    Cum-Ex: Es geht um besonders schwere Steuerhinterziehung

    Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um besonders schwere Steuerhinterziehung. Die Täter ergaunern dabei vom Finanzamt durch komplizierte Tricksereien mit Aktien die mehrfache Erstattung der Kapitalertragsteuer. Das Problem ist, dass die daraus erzielten Gewinne in vielen Fällen nicht zurückgeholt werden können, weil die Verjährung greift. Der Gesetzgeber hat hier nur für die bis zum 1. Juli 2020 noch nicht verjährten Fälle Abhilfe geschaffen.

    Zudem droht nach zehn Jahren der Eintritt der sogenannten Verfolgungsverjährung – sie verhindert, dass die Behörden bei einer Straftat weiter ermitteln dürfen. Beides soll nach dem Willen der Union noch in diesem Jahr geändert werden. Unter anderem soll die Verfolgungsverjährung auf 15 Jahre verlängert werden.

    CDU-Fraktionsvize Andreas Jung: „Wir müssen Gesetze ändern“

    „Wir müssen Gesetze ändern, damit erschlichene Milliarden zurückgeholt und damit Täter bestraft werden können. Nur so können wir das Vertrauen in Recht und Gerechtigkeit erhalten“, sagte Unions-Fraktionsvize Andreas Jung unserer Redaktion. Zwar sei mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz und dem darin eingezogenen Datum 1. Juli bereits reagiert worden. „Das reicht aber noch nicht aus und muss deshalb dringend ergänzt werden“, betonte der Abgeordnete aus Baden-Württemberg. Es müsse gesetzlich klargestellt werden, was eigentlich selbstverständlich sei: „Das Geld aus diesen Straftaten wird eingezogen.“

    Unterstützt wird die CDU von der Schwesterpartei CSU. „Es darf kein Eintritt einer Verfolgungsverjährung von Cum-Ex-Verfahren stattfinden. Auch die Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge muss selbst nach dem Erlöschen des steuerlichen Wertersatzanspruchs möglich bleiben“, sagte der CSU-Abgeordnete Hans Michelbach, der unter anderem Obmann im Finanzausschuss ist, unserer Redaktion.

    Michelbach forderte, die Änderungen in das Jahressteuergesetz 2020 aufzunehmen. Andreas Jung sah das genauso und verwies auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, den das Land Nordrhein-Westfalen im Bundesrat vorgelegt hat. „Lösungen liegen also auf dem Tisch, sie müssen im Bundestag im November beschlossen werden“, machte Jung Druck. Er betonte: „Es ist jetzt an Olaf Scholz, kurzfristig den Entwurf dafür in das laufende Verfahren einzubringen.“

    Eine Sprecherin des Finanzministeriums erklärte auf Anfrage, für die Regierung sei es „von großer Wichtigkeit, dass die Taten aufgeklärt, die Täter bestraft und Taterträge entzogen werden“. Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz sei sichergestellt worden, dass den Behörden selbst bei komplexen und grenzüberschreitenden Fällen genug Zeit für Ermittlungen bleibe. Das Gesetz habe „auch die Möglichkeit der Einziehung wesentlich verbessert“.

    Die Verjährung einer Steuerforderung stehe der Einziehung nicht mehr entgegen. Es sei mit einer Ergänzung der Abgabenverordnung außerdem dafür gesorgt, dass bei der zehnjährigen Verjährungsfrist Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuch angewendet werden könnten. Eine Regelung zur inhaltlichen Übernahme der Einziehungsregel in das Strafgesetzbuch werde „derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt und soll zeitnah vorgelegt werden“.

    CSU-Abgeordneter Hans Michelbach warnt vor weiteren Verzögerungen

    Michelbach warnte diesbezüglich vor möglichen weiteren Verzögerungen. Diese seien inakzeptabel, „weil somit weitere Verjährungen ermöglicht werden und hohe Steuerausfälle wie im Fall Warburg-Bank stattfinden könnten“, erklärte er. Im Fall Warburg wird Scholz vorgeworfen, er habe als damaliger Erster Bürgermeister von Hamburg nach Steuerrückforderungen an die Bank Einfluss auf seine Finanzverwaltung genommen. Im Raum steht, dass eine Rückforderung von 47 Millionen Euro nicht eingetrieben wurde. Der Finanzminister betont, er habe sich als Erster Bürgermeister „aus konkreten Steuerverfahren immer herausgehalten“.

    Einem vom Linken-Abgeordneten Fabio De Masi in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge könnte der Verzicht auf die Rückforderung gegen EU-Recht verstoßen haben. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Der Linken-Finanzexperte hatte sich bei einer Plenardebatte vor zwei Wochen bereits für eine schnelle Regelung zu den Cum-Ex-Fällen ausgesprochen. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Lisa Paus, plädierte ebenfalls für eine zügige Änderung im Jahressteuergesetz.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Cum-Ex-Skandal: Es geht um Geld und Moral

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