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Wertingen diskutiert: Ist die Abzweigung am Judenberg zu riskant?

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Ist diese Abzweigung in Wertingen gefährlich?

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    Am Freitag hatte es an der Einmündung der Dillinger Straße in die Staatsstraße im Bereich des Judenberges einen Unfall gegeben. Das nun zu einer Diskussion über die dortige Verkehrssituation geführt.
    Am Freitag hatte es an der Einmündung der Dillinger Straße in die Staatsstraße im Bereich des Judenberges einen Unfall gegeben. Das nun zu einer Diskussion über die dortige Verkehrssituation geführt. Foto: Feuerwehr Wertingen

    Über diesen Unfall wurde in Wertingen in den vergangenen Tagen diskutiert: Am Freitagabend hatte es auf der Staatsstraße, sprich auf der südlichen Entlastungsstraße, an der Einmündung zur Dillinger Straße am Judenberg gekracht. Drei Personen waren bei dem Zusammenstoß verletzt worden. Ein 50-Jähriger hatte laut Angaben der Polizei beim Linksabbiegen ein Auto übersehen.

    Zu diesem Unfall äußerte sich nun Jens Baur aus Wertingen. Er ist im Stadtrat Referent für Barrierefreiheit (Bau, Verkehr und Mobilität). Baur schreibt in seiner Stellungnahme, dass es an dieser Stelle schon „etliche Unfälle“ gegeben habe - „wie auch an diversen anderen Querungsstellen und Einmündungen entlang der Entlastungsstraße“. Die gesamte Umfahrung sei vor langen Kurven und Kuppen relativ unübersichtlich. Durch die ständig wechselnden Geschwindigkeiten von 70, 80 bis 100 Kilometer pro Stunde an und zwischen den Anschlussstellen von Gottmannshofen bis Binswangen werde ein zu schnelles Durchfahren der Anschlussstellen provoziert. Ebenso werde in den 100 km/h-Bereichen zum Überholen animiert. Baur erläutert, dass eine gleichbleibende Geschwindigkeit auch ein umweltfreundlicheres Fahren bedeuten würde. Weniger lautstarke Beschleunigungen würden die Anwohner entlasten, da auch die Lärmschutzmaßnahmen laut Baur „sehr dürftig ausgeführt sind“.

    Baur geht auch auf eine gefährliche Querung vor Binswangen ein

    Der Referent erklärt, dass an der Einmündung am Judenberg für einfahrende Linksabbieger auf die Staatsstraße 2033 keine ausreichende Sicht vorhanden sei, wenn zu schnell fahrende Fahrzeuge von Binswangen kommend die Anschlussstelle befahren. Derzeit gilt dort Tempo 70. Die noch größere Gefahr bestehe laut Baur unmittelbar vor dieser Anschlussstelle im 100-Stundenkilometer-Bereich Richtung Binswangen. An dieser Stellte queren viele Fußgänger und Fahrradfahrer die Staatsstraße 2033 zum naheliegenden Wohn- und Gemeindegebiet Binswangen. Glücklicherweise seien an dieser nicht vorgesehenen Querungsstelle noch keine schweren oder gar tödlichen Unfälle geschehen, so Baur.

    Schon vor einigen Jahren habe er schriftlich die Stadtverwaltung, das Landratsamt sowie die zuständige Polizeidienststelle kontaktiert. Baur hatte darum gebeten, eine einheitliche gleichbleibende Geschwindigkeit, sprich ein Tempolimit von 70 oder 80 Kilometer pro Stunde, an der gesamten südlichen Entlastungsstraße vor der Einmündung Gottmannshofen bis Binswangen inklusive Überholverbot auszuweisen. Er begründete dies mit einer höheren Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und einem besseren Lärmschutz für die Anwohner. Dies sei laut Baur in mehreren Antwortschreiben auch von der Straßenbaubehörde in Krumbach mit dem Verweis auf die Straßenverkehrsordnung abgewiesen worden.

    Was Baur „komisch“ findet

    Baur findet das „komisch“, denn Beispiele von vergleichbaren Streckenabschnitten gibt es seiner Meinung nach genug. Er nennt unter anderem die B-17-Umfahrung Augsburg mit Tempo 60, die B-2-Umfahrung Gersthofen und die Umfahrung Donauwörth mit jeweils Tempo 80. Er stellt sich die Frage, wo der Unterschied zu der Situation in Wertingen liege. Der Referent fragt sich, ob es „nur um den Zuständigkeitsbereich kommunaler Behörden“ gehe. „An finanziellen Aufwendungen kann es diesbezüglich nicht liegen“, so Baur.

    Doch wie immer gibt es zwei Seiten der Geschichte. So wird nach einer Nachfrage bei der zuständigen Abteilung im Landratsamt klar, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Überholverbote nur dann zulässig seien, wenn dies an der jeweiligen Örtlichkeit zwingend erforderlich ist. Dies setze besondere örtliche Situationen und Gefahren voraus, welche der Verkehrsteilnehmer selbst nicht erkennen kann, so die Auskunft aus der Behörde. Flächenhafte über weite Strecken angeordnete Beschränkungen und Verbote seien demnach „rechtlich nicht zulässig“ und würden „die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer auch nachteilig beeinflussen“. Nur wenn der Verkehrsteilnehmer den Sinn und Zweck der Verkehrszeichen erkennen und begreifen könne, werde er sich auch daran halten, erklären die Verkehrsexperten aus dem Amt.

    Laut der Verkehrsexperten seien schon einige Tempolimits vorhanden

    Weiter heißt es vonseiten der Behörde, dass im Bereich der Einmündung der Dillinger Straße in die Staatsstraße 2033 räumlich begrenzt Verkehrszeichen angeordnet worden seien, da es hier in der Vergangenheit wiederholt zu Einbiege- und Abbiegeunfällen gekommen ist. Auch im Bereich der Einmündung der Staatsstraße 2027 in die Staatsstraße 2033 seien in der Vergangenheit Verkehrszeichen angeordnet worden, da hier die Sichtweiten bedingt durch das Brückenbauwerk und die Linienführung der Staatsstraße 2033 eingeschränkt sind.

    Ebenso seien im Bereich des Laugnakreisverkehrs Verkehrszeichen angeordnet worden, da dieses Bauwerk nicht wie ursprünglich geplant fertiggestellt werden konnte, so die Auskunft aus dem Landratsamt. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote für die dazwischenliegenden Streckenabschnitte seien für die Verkehrssicherheit nicht erforderlich und mithin „rechtlich nicht begründbar“. Durch die „gezielte Anordnung von Verkehrszeichen“ werde dem Verkehrsteilnehmer die besondere örtliche Situation bewusst und die Akzeptanz für die Einhaltung der Vorgaben werde erhöht. Durchgehende Beschränkungen und Verbote würden nur dazu führen, dass die Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Vorgaben halten und sich an den eigentlich gefährlichen Örtlichkeiten falsch verhalten; dies wirke sich nachteilig auf die Verkehrssicherheit aus, so die Verkehrsexperten aus dem Amt.

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    1 Kommentar
    Rainer Lange

    Diese dauernden Änderungen der Höchstgeschwindigkeit empfinde ich auch schon immer als lästig und kritisch. Von der Abzweigung nach Binswangen bis zum Kreisel 70 oder 80 km/h und gut ist.

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