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  3. Villenbach: Photovoltaikanlagen nur nach dem Kriterienkatalog

Villenbach
26.10.2022

Photovoltaikanlagen nur nach dem Kriterienkatalog

Die Gemeinde Villenbach will das Landschaftsbild trotz Solarpark erhalten.
Foto: Brigitte Bunk

Zwei Bauvoranfragen lagen dem Villenbacher Gemeinderat vor. Der hat eine klare Meinung dazu.

Gleich zwei Bauvoranfragen für Solaranlagen hatte der Gemeinderat Villenbach am Montag auf der Tagesordnung. Die eine kannten die Gremiumsmitglieder schon. Das war die der Firma Energiekontor aus Bremen, ein Mitarbeiter hatte in der Sitzung im Mai erste Pläne vorgestellt. Bürgermeister Werner Filbrich verwies auf den Kriterienkatalog, den der Gemeinderat zwischenzeitlich erstellt hat. Danach müssen sich alle richten, wenn sie die Chance auf die Genehmigung eines Solarparks auf den Fluren von Villenbach und dessen Ortsteilen haben wollen.

Vier Villenbacher Grundstücke ins Auge gefasst

Filbrich nannte vier von der Firma ins Auge gefasste Grundstücke, zwei davon Richtung Hausen, zwei Richtung Demhart. Dann ging er auf die in diesem Fall infrage kommenden Kriterien ein. Zum einen könnte die Sichtbarkeit ausschlaggebend sein, also dass das Landschaftsbild zerstört werden. Doch in erster Linie nannte Filbrich die Voraussetzung: "Die Bonität muss unter 50 sein." Mit zwei Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat dann für ein Grundstück an der Demharterstraße aus, das mit der niedrigsten Bonität. Also für die Fläche, die bei landwirtschaftlicher Nutzung am wenigsten Ertrag brächte. Hält sich die antragstellende Firma ansonsten an den Kriterienkatalog, kann sie darauf die Photovoltaikanlage planen.

Zweiter Bürgermeister Dieter Meißle stört an diesem Antrag jedoch, dass die Firma keinen lokalen Bezug hat. Beim zweiten Antrag hatten die Grundstücksbesitzer selbst die Bauvoranfrage gestellt für eine Photovoltaikanlage bei Rischgau. Auch hier verwies der Rat auf das Grundstück mit der niedrigeren Bonität. Diese Abstimmung fiel mit 5:7 Stimmen weniger deutlich aus. "Wenn der Bauantrag kommt, können wir Punkt für Punkt durchgehen, ob sie sich an unseren Kriterienkatalog halten", erklärte Filbrich, als Dr. Achim Neumayr darauf verwies, dass die Fläche so hergerichtet werden solle, dass sie einen Mehrwert für die Natur hätte.

Haus mit zwei Wohnungen in Wengen

Außerdem stellte Charlotte Nicaise vom Planungsbüro Opla die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Einbeziehungssatzung Ackerbrunnenweg in Wengen vor. Von Bürgern waren keine Einwände gekommen. Nachdem nur redaktionelle Änderungen notwendig waren, fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss, dem geplanten Haus mit zwei Wohnungen steht somit nichts mehr im Weg.

Schnell einig waren sich die Ratsmitglieder beim neuen Straßennamen im Baugebiet "Am Ziegelstadel" in Hausen. Aufgrund der Aussicht an dieser Stelle kam ein Vorschlag von Hausener Bürgern zum Zug: Mühlenblick.

Zusätzliche Straßenlampe in Hausen

Die Bürger wiederum hatten ein Anliegen, nämlich dass im Gässle in Hausen eine zusätzliche Straßenlampe angebracht wird. Wie Bilder zeigten, die der Bürgermeister präsentierte, ist dies gerechtfertigt, und der Rat stimmte zu.

Die Musikschule darf einen Zuschuss von 2484 Euro einplanen für die Kinder und Jugendlichen aus der Gemeinde Villenbach, die dort Unterricht belegen. Auch der Schützenverein Ritter Kunz Rischgau bekommt einen Zuschuss, die üblichen 300 Euro für die Ausrichtung des Gemeindepokals. Der Vereinbarung zum Ausbau der Kreisstraße DLG 30 von Wengen nach Villenbach, die Bürgermeister Filbrich erläuterte, stimmte der Rat mit einer Gegenstimme zu. Wie bei der Kreisstraße beteiligt sich die Gemeinde auch an den Kosten der Dorferneuerung. Hier trägt die Gemeinde von den rund 23.000 Euro, die für Planungs- und Beratungsleistungen bezahlt werden, knapp 7000 Euro.

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