Als dritte Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen, in der die Ermittlung von Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie besprochen wird, ist Laugna an der Reihe. Axel Reingruber vom Architekturbüro TB Markert stellte die Ergebnisse der Studie jetzt dem Gemeinderat vor. Er begann mit den rechtlichen Entwicklungen des „Wind-an-Land Gesetz“. Diesem zufolge solle bis 2027 jede Planungsregion bayernweit 1,1 Prozent Fläche – bis 2032 sogar 1,8 Prozent – als Windenergiefläche ausweisen.
Laut Reingruber sei es dabei wichtig, die Prozentzahlen nicht zu scharf zu sehen, da manche Gebiete sich mehr und andere weniger für Windkraftwerke eignen. Für die Region der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen ist ein gebündelter Flächenvorschlag geplant, was der Experte als „fachlich sinnvoll“ beurteilte. Werden die Flächenziele nicht eingehalten, drohe eine Aufhebung der Abstandsregelungen. Die Windräder würden dann näher an Wohngebiete heranrücken.
Durch eine Ersteinschätzung des Regionalen Planungsverbandes (RPV) entstanden bereits grobe Suchflächen, auf denen sich der Verband Windräder vorstellen könnte. Diese wurden anschließend durch TB Market auf Windgeschwindigkeit, Siedlungswesen, Infrastruktur und verschiedene Schutzgebiete überprüft. Laugna ist nach Analyse des Architekturbüros Spitzenreiter im VG-Gebiet. 647 Hektar würden sich für den Bau von Windkraftwerken anbieten.
Bürgermeister Gebele: „Die Wohnqualität so wenig wie möglich beeinträchtigen“
Bürgermeister Johann Gebele zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis. „Das Ziel ist es, die Bürger und deren Wohnqualität so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Da wir viel Waldraum als Fläche angeben können, gelingt uns dies gut.“ Auch die Anzahl, wie viele Windräder auf einer solchen Fläche stehen können, interessierte die Ratsmitglieder. Axel Reingruber konnte dazu allerdings keine feste Angabe machen. Einige Mitglieder sahen zudem ein Problem bei den Potenzialflächen um Asbach und Osterbuch. Die Dörfer werden von diesen nahezu umkreist. Um eine Öffnung zu schaffen, wünschte sich das Gremium mehr Platz zwischen zwei der Flächen. Da Teile dieser zum Verwaltungsgebiet Wertingen gehören, müsse man das Problem auf VG-Ebene ansprechen. Axel Reingruber war zuversichtlich. Mit der Siedlungsstruktur könne man hier gut argumentieren.
In der Sitzung wurde auch über die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Laugna gesprochen. Da zum Kindergarten nun eine Kinderkrippe hinzugefügt wurde, muss die Satzung auf die neue Struktur angepasst werden. Diese wird den Eltern ausgehändigt. Die Satzung umfasst Betreuungsverträge, Betreuungszeiten, Privilegierungen, Versicherungen und mehr. Gebele betonte, man benötige diese Satzung, um einen im Grundsatz geregelten Betrieb führen zu können. Zudem müsse der Name „Kindergarten ‚St. Elisabeth‘“ geändert werden. Da eine Kinderkrippe Teil der Einrichtung ist, sei der Begriff „Kindergarten“ nicht mehr zulässig. Der Vorschlag der Einrichtung lautet: „Kinderhaus Laugna“. Einige Ratsmitglieder fanden dies zu trocken. „Kinderhaus St. Elisabeth‘“ wurde alternativ vorgeschlagen. Die Einrichtung habe allerdings keine Kirchenanbindung, was der Name vermuten lasse, sagte Johann Gebele. Bei der finalen Abstimmung stimmte die Mehrheit schließlich für „Kinderhaus Laugna“.
Laugna senkt die Grundsteuer B
Auch die Hebesatzsatzung der Grundsteuerreform war ein Thema im Gemeinderat. Die Grundsteuer A beläuft sich dabei auf 400 Prozent und Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) wird von 350 auf 250 Prozent gesenkt. Für Lagerflächen müsse man dann mehr bezahlen als für Wohnraum. Die Änderung soll zunächst auf Vorbehalt laufen. Nach ein bis zwei Jahren hoffe man auf greifbare Zahlen, um die Hebesatzsatzung zu überprüfen. Bürgermeister Gebele betonte, wie wichtig ein Einspruch in diesem Fall sei. Die Bürger können auf www.grundsteuer.bayern.de nachlesen, wie man Einspruch erheben kann.
Für Diskussionen sorgte ein Zuschussantrag des FC Osterbuch für Weihnachtsgeschenke in Form von bestickten Handtüchern. Diese übersteigen das Budget des Vereins. Kritik im Gemeinderat gab es deshalb, weil die Unterstützung für Geschenke eine Kettenreaktion bei anderen Vereinen auslösen könne. Vereinskleidung sei dabei etwas anderes, da diese dazu diene, um sich zu präsentieren. Für Geschenke sei die Gemeinde allerdings nicht zuständig. Einige Mitglieder waren für den Zuschuss. Dennoch stimmte schlussendlich die Mehrheit des Gemeinderats gegen die Genehmigung des Zuschusses.
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