Das Gewerbegebiet West in Laugna wird erweitert. Deshalb kommt ein Grundstück am Ortsrand in Richtung Hettlingen hinzu, das bisher landwirtschaftlich genutzt wird. Bürgermeister Johann Gebele erklärte den Gemeinderäten in der jüngsten Sitzung, dass der angrenzende Holzbaubetrieb in der Hettlinger Straße erweitern möchte.
Ein Bebauungsplan ist nötig, damit das landwirtschaftliche Grundstück bebaut werden darf
Die Aufstellung des Bebauungsplans sei nötig und die Änderung des Flächennutzungsplans, damit das landwirtschaftliche Grundstück bebaut werden darf.
Außerdem stimmte der Rat dem Bau eines Rinderstalls bei Bocksberg zu. Der Vollerwerbslandwirt habe in der Ortsmitte keine Möglichkeit, seinen Betrieb zu erweitern, und nutzt deshalb die Fläche, auf der bereits ein Fahrsilo steht. „Der Tierwohlstall wird nach neuesten Kriterien errichtet“, informierte Bürgermeister Gebele. Das Vorhaben sei privilegiert und „relativ weit weg vom Ort“. Wobei die Geruchsbelastung bei einem Rinderstall keine große Rolle spiele. Für die Anfahrt müssten der Marzelstetter Weg und ein Feldweg genutzt werden. Eine Vereinbarung, die den Unterhalt regelt, müsse ebenfalls getroffen werden. Um die Wasser- und Stromversorgung müsse sich der Bauherr selbst kümmern.
Die anschließende Diskussion über den Anbau eines Windfangs mit Außentreppe, die Errichtung eines Zauns als Abgrenzung für Tiere, eines Unterstellplatzes und einer Überdachung im Ortsteil Hinterbuch zeigte mehrere Probleme. Einerseits steht das Gebäude mit den nicht genehmigungsfreien Anbauten schon. Es handelt sich dabei um Unterstände für Tiere, die Auslauf auf Weiden haben. In Absprache mit dem Landratsamt sollen die Prüfstellen anhand der Bauvoranfrage abklären, ob eine Privilegierung vorliege und eine Legitimierung möglich sei.
Die Regierung von Schwaben sieht Hinterbuch als Splittersiedlung an
Allerdings müsse auch geklärt werden, erläuterte Bürgermeister Gebele, wie damit umgegangen wird, dass Hinterbuch von der Regierung von Schwaben als Splittersiedlung angesehen wird. Denn eine solche solle sich irgendwann wieder auflösen. „Man sollte vermeiden, dass an jedem Eck etwas steht und angefahren werden muss“, führte Gebele aus.
Allerdings ist sich Gebele mit den Ratsmitgliedern einig: „Die Größe von Hinterbuch übersteigt von der Größe her eine charakteristische Splittersiedlung, auch durch die Wochenendsiedlung.“ Wäre das Grundstück beispielsweise in der Ortsmitte von Bocksberg, wäre die Zustimmung kein Problem. Noch dazu steht eine Halle, die in der Bauvoranfrage aufgeführt ist, außerhalb der sogenannten Splittersiedlung. Die Gemeinde lehnte die Bauvoranfrage ab, weil noch viele rechtliche Fragen zu klären seien.