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Landkreis Dillingen
22.03.2024

Kurioser Fall am Amtsgericht: Nach dem Unfall kommt das Liebesglück

Für den Angeklagten und die Geschädigte ist das Amtsgericht Dillingen wohl der Ort, an dem ihre Beziehung startet.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbol)

Ein Mann steht nach einem Unfall wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Am Ende wird er nicht nur von der Richterin verurteilt, sondern auch verkuppelt.

Im Juli 2023 ist der 25-jährige Angeklagte mit seiner Beifahrerin zwischen Lauingen und Dillingen unterwegs, als es zum Unfall kommt. Das Fahrzeug prallt gegen einen Baum am Straßenrand. Für den Mann und seine Beifahrerin ein folgenschwerer Einschnitt. Beide landen auf der Intensivstation. Der 25-jährige Fahrer gut acht Monate später auf der Anklagebank des Dillinger Amtsgerichts. 

Als zwei Bekannte stiegen die beiden am Unfalltag ins Auto. Nach dem Zusammenstoß mit dem Baum verbrachten der spätere Angeklagte und die junge Frau aus dem Landkreis Dillingen daraufhin einige Tage auf der Intensivstation, er in Wertingen und sie in Dillingen. Sie schrieben in dieser Zeit viel, telefonierten und tauschten sich über den Unfall aus – wurden Freunde. So schildern sie es bei der Verhandlung vor Gericht. Als Richterin Andrea Eisenbarth den jungen Mann fragt, wie er zu der Geschädigten stehe, sagt er, er wolle mehr. Doch vor Gericht geht es natürlich nicht nur um die persönlichen Beziehungen der Beteiligten, sondern um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. 

"Das hört sich sogar noch schlimmer an, als es eh schon war, wenn man es so hört", sagt der Beschuldigte, als Staatsanwältin Anna-Lena Pilsel die Anklage verliest. Die beiden waren an jenem Julitag mit dem Auto im Regen unterwegs, er sei mit "nicht angepasster Geschwindigkeit" gefahren, von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Diesen Unfallhergang, der im Strafbefehl geschildert wird, bestätigt der 25-Jährige. Einspruch dagegen habe er wegen des Strafmaßes eingelegt. 60 Tagessätze zu je 60 Euro, also 3600 Euro insgesamt, hätte er zahlen müssen. "Das kann ich nicht", sagt er. Richterin Eisenbarth erklärt ihm, dass er auch in Raten zahlen könne. Der zweite Teil seiner Strafe ist ein zweimonatiges Fahrverbot. Als Montagearbeiter sei er aber auf seinen Führerschein angewiesen. Privat sei er seit dem Unfall bis vor Kurzem nicht mehr Auto gefahren, lediglich ab und an habe er das Fahrzeug seiner Mutter ausgeliehen. Geschäftlich sei er allerdings regelmäßig mit einem Kleintransporter unterwegs. 

Die Geschädigte erhofft sich mehr vom Angeklagten

Als seine Beifahrerin, die Geschädigte, in den Zeugenstand gerufen wird, fragt Richterin Eisenbarth auch sie, wie sie heute zum Angeklagten steht. "Das kann ich nicht genau sagen", antwortet sie. Um ihr zu helfen, ergänzt Eisenbarth: "Also er hat gesagt, er möchte mehr." Das entgegnet daraufhin auch die Geschädigte. Dieses Geständnis sorgt für Lacher im Saal. Am meisten strahlt aber der Angeklagte, der wohl nicht mit dieser glücklichen Fügung gerechnet hat. 

Zum Unfallhergang sagt die junge Frau: "Ich erinnere mich an gar nichts." Bei dem Zusammenprall mit dem Baum erlitt sie eine Amnesie infolge eines Schädel-Hirn-Traumas, unter anderem waren auch mehrere Rippen gebrochen. Die Geschädigte beschreibt den Angeklagten trotz dessen als guten Autofahrer, sie fahre auch nach dem Unfall ohne Bedenken bei ihm mit. In ihrem Plädoyer sagt Staatsanwältin Pilsel an den 25-Jährigen gewandt: "Sie sind auf jeden Fall geläutert." Die Geldstrafe müsse er zwar noch zahlen, aber wenn seine, "wohl jetzt Freundin", ohne Bedenken bei ihm einsteige, "braucht es hier kein Fahrverbot". So sieht es auch Richterin Eisenbarth. Sie empfiehlt ihm dennoch ein Fahrsicherheitstraining. Ohne Fahrverbot und mit der "wohl jetzt Freundin", steigt der 25-Jährige nach der Verhandlung schließlich ins Auto. 

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