Im nächsten Schritt muss der Stadtrat über die Rechtmäßigkeit des Begehrens bestimmen. Diese Entscheidung trifft er am 30. September. Wird das Begehren nicht aus juristischen Gründen zurückgewiesen, erfolgt innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid. Dies heißt, dass die Augsburger folglich noch in diesem Jahr über einen Tunnel am Kö abstimmen dürfen.
Wertingen