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Gemeinderat: Rat lehnt Pläne für einen Feldstadel ab

Gemeinderat

Rat lehnt Pläne für einen Feldstadel ab

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    Mit verschiedensten Bauanträgen, der Rechnungsprüfung und Erschließungsbeiträgen beschäftigte sich der Villenbacher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

    Ein Einfamilienhaus mit zwei Stellplätzen in der Demharterstraße in Villenbach darf gebaut werden. Die notwendigen Befreiungen werden erteilt, da der Bebauungsplan eh geändert wird und sie dann sowieso nicht mehr notwendig wären. Ähnlich sieht es bei einer Bauvoranfrage bezüglich eines Wohnhauses mit Garage in der Oberriedstraße aus. Auch hier erfolgte die Zustimmung. Der Bürgermeister spricht allerdings noch mit den Bauherren, da aufgrund der geplanten Gebäude auf dem Nachbargrundstück nicht mehr viele weitere Möglichkeiten bleiben, ein Haus zu bauen. Dies gehört derselben Familie.

    wurde die Bauvoranfrage auf Bau eines Feldstadels und eines Freisitzes nahe der Dorfstraße Hausen. Da keine Privilegierung vorliegt, kann das Baurecht höchstens über eine Bauleitplanung hergestellt werden. Dies wird aufgrund eines Antrags von Nachbarn bereits geprüft.

    Die Aufstellung des Bebauungsplans „Rischgauer Straße“ in Villenbach war Thema. Wie Bürgermeister Werner Filbrich erläuterte, ist dies der Vorschlag des Landratsamts, damit ein Bauantrag genehmigt werden kann. Die Festsetzungen gelten aber nur für das betreffende Grundstück. Der Antragsteller müsse dafür die Kosten tragen. Ratsmitglied Patrick Hecken wunderte sich, weil er aus dem Jurastudium weiß, dass ein Bebauungsplan nicht für einzelne Grundstücke erstellt werden dürfe. Da dies aber ein Vorschlag des Landratsamts, der Genehmigungsbehörde, war, führte Filbrich den Punkt weiter aus. Auch ein Grundstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite werde einbezogen, um hier Baurecht zu schaffen. Das Gremium beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans mit zwei Gegenstimmen. Die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplans, Am Ziegelstadel in Hausen, wurde vertagt, weil Bürgermeister Filbrich im Vorfeld noch etwas mit dem Eigentümer abklären muss.

    Die Straße Am Lutzgarten in Villenbach wurde 2019 erstmals erschlossen. Hier müssen die Anlieger die Beiträge bezahlen. Deshalb werden nun 90 Prozent der Kosten umgelegt. 180000 Euro kostete es insgesamt, zehn Prozent trägt die Gemeinde. Bei einem Grundstück waren die Kosten schon im Kaufpreis enthalten, bei zwei Grundstücken ist die Gemeinde betroffen, drei Anlieger bekommen Bescheide zugestellt.

    Die Rechenschaftsberichte 2016, 2017 und 2018 wurden genehmigt. Bezüglich 2019 erklärte der Kämmerer, dass wegen Corona keine Prüfung erfolgen könne. Der Sicherheitsabstand kann nicht gewährleistet werden. So werden voraussichtlich die Jahre 2019 und 2020 gemeinsam geprüft.

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