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Buttenwiesen: Buttenwiesen bekommt einen Waldkindergarten

Buttenwiesen

Buttenwiesen bekommt einen Waldkindergarten

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    Waldkindergärten erfreuen sich stetig wachsender Beliebtheit. Nun soll auch in Buttenwiesen eine solche Einrichtung entstehen, wie der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat.
    Waldkindergärten erfreuen sich stetig wachsender Beliebtheit. Nun soll auch in Buttenwiesen eine solche Einrichtung entstehen, wie der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat. Foto: Laura Wiedemann (Symbol)

    Die Kleinen spielen im Wald, als Spielzeug nehmen sie das, was sie in der Natur finden, und erleben Tag für Tag, wie die sich mit den Jahreszeiten verändert. Im Buttenwiesener Ortsteil Lauterbach soll ein Waldkindergarten aufgebaut werden. BRK-Kreisgeschäftsführer Stephan Härpfer stellte das Konzept vor, welches sich das

    Wahrscheinlich wird auch noch ein Tipi für den Waldkindergarten angeschafft

    Außerdem können die Kinder und ihre Betreuenden im Schulungsraum der Wasserwacht im Funktionsgebäude des Freibads Unterschlupf finden. Irgendwann später kann es durchaus sein, dass auch ein Tipi angeschafft wird, wie es zum Beispiel im Wertinger Wald zu finden ist. Buttenwiesens Bürgermeister Hans Kaltner wirkte zufrieden und sagte: „Das würde das Angebot an Kindergärten in Buttenwiesen verbreitern und eine Alternative bieten.“ Der Rat stimmte zu, das BRK kann nun mit der zeitnahen Umsetzung loslegen.

    Auch die Satzung über die Benutzung der neun gemeindlichen Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen wurde überarbeitet und nun einstimmig vom Gremium beschlossen. Die alte Fassung vom Oktober 2014 entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen. Bürgermeister Kaltner betonte: „Die wesentlichen Regelungen der bisherigen Satzung zur Benutzung der Friedhöfe und Leichenhäuser, zu Ruhefristen und Nutzungsrechten, zur Grabanlage und -pflege sowie zur Standsicherheit finden sich auch in der neuen Satzung wieder.“ Ergänzt wurde vor allem, wie Urnenbeisetzungen in den entsprechenden Erdgräbern geregelt sind. Außerdem kann das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist künftig in begründeten Ausnahmefällen für weniger als zehn oder 20 Jahre erworben werden. Auch Grabplatten auf Einzel-, Kinder- und Familiengräbern sind künftig grundsätzlich erlaubt. Die Vorgaben zu Abdeckplatten an Urnengrabstellen sind ebenfalls enthalten. Hier sind einheitliche Platten vorgesehen, die halb so groß wie das Urnengrab sind, also 60 mal 80 Zentimeter, „um Einheitlichkeit in die Friedhofskultur zu bringen“, wie Kaltner betonte.

    Buttenwiesener Räte sprechen über Friedhofsetikette

    Erstmals gibt es in Wortelstetten auch die Möglichkeit, an Platten an der Friedhofsmauer die Namen der Verstorbenen einzutragen, wobei die Urne davor ohne Grab in den Boden eingebracht wird. „Das möchten wir auch in Lauterbach machen“, ergänzte Kaltner. Zum Verhalten im Friedhof merkte Kaltner noch an, dass er es nicht pietätvoll findet, wenn so wie in Pfaffenhofen oftmals Autos mit Anhänger in den Friedhof fahren. Die Anregung von Ratsmitgliedern, Schubkarren und Gießkannen mit Chip zu installieren, welche die Friedhofsbesucher nutzen können, wird überdacht.

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