Seit 2011 gilt in Wertingen die Baumschutzverordnung. Laut dieser dürfen Bäume, deren Stamm mit einem Umfang von mehr als 80 Zentimeter gewachsen ist, weder gefällt, zerstört oder auf andere Weise verändert werden. Das gilt auch für mehrstämmige Bäume, bei denen einer davon mehr als 50 Zentimeter Durchmesser misst.
Wertingen