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Wertingen: Wertinger Grundstück im Hochwassergebiet darf bebaut werden

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Wertinger Grundstück im Hochwassergebiet darf bebaut werden

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    Die Schreckensbilder der vergangenen Tage sind noch gut in Erinnerung und haben ihre Spuren hinterlassen. Verschlammte Straßen, Felder und Verrohrungen.
    Die Schreckensbilder der vergangenen Tage sind noch gut in Erinnerung und haben ihre Spuren hinterlassen. Verschlammte Straßen, Felder und Verrohrungen. Foto: Stefan Minderlein, Thomas Schuhwerk

    Die Mitglieder des Wertinger Bauausschusses haben die Einbeziehung eines Grundstückes in den Bebauungsplan „Sportplatzweg“ in Roggden gebilligt. Was nach einer Formalie klingt, hat einige Auswirkungen: So darf in dem Grundstück nun ein Wohnhaus gebaut werden. Allerdings liegt eben dieses Grundstück teilweise in einem sogenannten „HQ-100-Gebiet“. Das heißt, dass die Stadt damit rechnet, dass bei einem extremen Hochwasser – „100“ steht hier für statistisch „einmal alle 100 Jahre“ – dieses Grundstück teilweise überflutet wird. In der jüngeren Vergangenheit hatten deshalb Stadträte Bedenken geäußert.

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