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Wertingen: „Rot“ für hiesige Landwirte bei der Düngung

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„Rot“ für hiesige Landwirte bei der Düngung

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    Sie informierten die Landwirte über die Ausführungsverordnung Gebietskulisse „Rote Gebiete“. Im Bild von links: Magnus Mayer (Leiter des Wertinger AELF), Jingbo Hasubek (WWA Donauwörth) sowie Susanne Ahle, Stephan Haase und Ottmar Hurler (alle AELF Wertingen).
    Sie informierten die Landwirte über die Ausführungsverordnung Gebietskulisse „Rote Gebiete“. Im Bild von links: Magnus Mayer (Leiter des Wertinger AELF), Jingbo Hasubek (WWA Donauwörth) sowie Susanne Ahle, Stephan Haase und Ottmar Hurler (alle AELF Wertingen). Foto: Horst von Weitershausen

    Die Gemarkungen Lauterbach, Buttenwiesen, Wortelstetten, Frauenstetten, Wertingen, Gottmannshofen, Hohenreichen, Hirschbach, Roggden, Bliensbach, Prettelshofen, Hettlingen und Laugna wurden bei der Düngeverordnung als „Rote Gebiete“ im Landkreis Dillingen eingestuft. Diese gilt seit dem 1. Dezember 2018 und stellt besondere Anforderungen an die Düngung. „Die Umsetzung der

    "Rote Gebiete" in Wertingen, Buttenwiesen und Laugna

    Zuvor hatte die für den Landkreis Dillingen zuständige Leiterin im Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Jingbo Hasubek erklärt, wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass besagte Landstriche in den Gemeindegebieten Buttenwiesen und Laugna sowie der Stadt Wertingen als „Rote Gebiete“ eingestuft wurden, während alle anderen im Landkreis Dillingen als grüne beziehungsweise weiße ausgewiesen sind. Grundlage der Abgrenzung sind sogenannte Grundwasserkörper, sprich hydrologisch abgegrenzte Gebiete im Sinne der Wasserrahmenrichtlinien, nach denen der chemische Zustand des Grundwassers eingestuft wird. Wegen einer Schwellenwertüberschreitung für einen Nitratgehalt von mehr als 50 Milligramm pro Liter seien diese nach EU-Wasser-Rahmen-Richtlinien (WRRL) im zweiten Bewirtschaftungsplan 2016 bis 2021 in den schlechten chemischen Zustand eingestuft worden. Zu „rot“ zugeordnet werde ein Gebiet laut Referentin auch, wenn mehr als 50 Prozent des Grundwasserkörpers einen schlechten Nitratzustand ausweise.

    Diese Bewertung werde alle sechs Jahre vorgenommen so Jingbo Hasubek. „Der Landkreis Dillingen verfügt über vier Grundwasserkörper mit insgesamt neun Messstellen, an denen zweimal im Jahr, im Frühjahr und Herbst der Nitratwert im Grundwasser abgelesen wird“, so Referentin Hasubek. Als Grundlage zur Einstufung in „Rote Gebiete“ dienen die Messungen aus den Jahren 2013/2014. Bayernweit gebe es insgesamt 570

    Anschließend erläuterte Stephan Hasse den Anwesenden die Anforderungen an die Betriebe in den „roten Gebieten“. Demnach müsse eine jährliche Untersuchung des im Boden verfügbaren Stickstoffs auf allen Ackerschlägen beziehungsweise Bewirtschaftungseinheiten (ausgenommen mehrschnittiger Feldfutterbau) vorgenommen werden. Dies bedeutet: Je Kultur muss mindestens auf einem Feldstück eine Stickstoff-Bodenprobe gezogen werden. Darüber hinaus muss nach den Worten von Stephan Haase jährlich eine Untersuchung von Wirtschaftsdüngern sowie Gärrückständen vor dem Aufbringen auf Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat erfolgen. Die Untersuchung sei einmal pro Jahr vom mengenmäßig bedeutendsten Wirtschaftsdünger des Betriebes durchzuführen. Des Weiteren müsse der Gewässerabstand bei Hangneigungen bis zu zehn Prozent fünf Meter (bisher vier Meter) betragen, bei Hangneigungen über zehn Prozent zehn Meter (bisher fünf Meter).

    Ausgenommen von diesen Auflagen sind laut Stephan Haase Betriebe, die im aktuellen Nährstoffvergleich einen Kontrollwert von maximal 35 Kilogramm Nitrat pro Hektar im dreijährigen Mittel nachweisen, Betriebe, die an der KULAP-Maßnahme B10 „Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb“ teilnehmen sowie Feldstücke, die in bestehende Kooperationen mit Wasserversorgern einbezogen sind, deren Maßnahmen vergleichbare Wirkung erzielen.

    Wertinger Fachleute appellieren an Landwirte

    Danach erläuterte Susanne Ahle vom Wertinger Landwirtschaftsamt Änderungen beziehungsweise neuen Konstellationen bei Agrarumweltmaßnahmen durch die Festsetzung der „roten Gebiete“. Und ihr Kollege Ottmar Hurler appellierte ebenfalls an die anwesenden Landwirte dafür zu sorgen, dass die Trinkwasserqualität in den „Roten Gebieten“ im Landkreis Dillingen bald nicht mehr zu beanstanden sei. Dabei verwies er nochmals mit Nachdruck auf den Appell von Stephan Haase, damit nicht noch mehr Verordnungen auf die Landwirte einprasseln werden.

    Auf was in der Landwirtschaft derzeit noch zu achten ist: Mehr Dialog zwischen Imkern und Bauern und was Stephan Haase zur Düngung rät: Wie der Landwirt richtig düngt

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