Gefühlt gab es in den vergangenen Wochen verstärkt Hubschrauberlandungen in Wertingen. An sich kein Problem, da selbige zum Einsatz bei Rettungseinsätzen ja irgendwo landen müssen. Laut Luftverkehrsgesetz, Paragraph 25 ist eine sogenannte Außenlandung, also nicht zwingend auf einer ausgewiesenen Flugbetriebsfläche, erlaubt, wenn diese „... zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist“.
Wertingen