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Wertingen: Falsche Aussage im Wertinger Stadtrat sorgt für Wirbel

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Falsche Aussage im Wertinger Stadtrat sorgt für Wirbel

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    In der letzten Stadtratssitzung vor der Kommunalwahl wurde eindringlich über ein Bauvorhaben der Wertinger Baugenossenschaft diskutiert. Doch eine falsche Aussage des Bürgermeisters sorgt für Missmut.
    In der letzten Stadtratssitzung vor der Kommunalwahl wurde eindringlich über ein Bauvorhaben der Wertinger Baugenossenschaft diskutiert. Doch eine falsche Aussage des Bürgermeisters sorgt für Missmut. Foto: Müller (Symbolbild)

    Der geplante Bau des großen Wohngebäudes der Baugenossenschaft in der Kanalstraße bekommt eine neue Wendung. Denn die Abstimmung zur Bauvoranfrage fand nach Ansicht konservativer Stadträte unter falschen Vorzeichen statt – und sollte deshalb wiederholt werden.

    Das war geschehen: Nachdem die Planer des vierstöckigen Wohngebäudes , in dem insgesamt 16 Wohnungen Platz haben sollen (wir berichteten), ihren Vortrag im Stadtrat Ende Februar beendet hatten, übte der CSU-Fraktionsvorsitzende Johann Popp Kritik an dem Standort. Besser wäre das Projekt seiner Meinung nach in dem Baugebiet Marienfeld 2 aufgehoben gewesen. Er stellte Bürgermeister Willy Lehmeier die Frage, ob die Überschreibung des Grundstücks von der Stadt auf die Baugenossenschaft schon beurkundet worden sei. Lehmeier antwortete darauf ohne zu zögern, mit „Ja“.

    Von falschen Informationen ausgegangen

    Das stimmt allerdings nicht, wie Geschäftsleiter Dieter Nägele tags darauf gegenüber unserer Zeitung klarstellte. Der Bürgermeister sei von falschen Informationen ausgegangen. Der Termin habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden, da er verschoben worden war, da sich noch Details am Kaufvertrag geändert hätten. Davon sei Lehmeier aber nicht in Kenntnis gesetzt worden. Bauamtsleiter Johann Meitinger bestätigt diese Auskunft. Er habe den Bürgermeister in diesem Punkt nicht informiert, da es sich letztlich um eine Formalie gehandelt habe. Der Grundsatzbeschluss für die Veräußerung des Grundstücks sei schon im Mai 2018 gefallen. Er informiere seinen Chef nicht über jeden einzelnen Arbeitsschritt, das ließen die Arbeitsabläufe und das Pensum gar nicht zu, sagt Meitinger .

    Der Umstand, ob die Beurkundung des Grundstückskaufvertrages zum Zeitpunkt der Abstimmung schon erfolgt war oder nicht, ist in den Augen von Johann Popp allerdings keine unwichtige Formalie. Vielmehr hätte der Standort für das Projekt grundsätzlicher diskutiert werden können – mit der Information, dass die Stadt das Grundstück noch nicht verkauft hat, was ja der Fall war. „Nach dieser falschen Auskunft des Bürgermeisters hat eine weitere Diskussion dann nicht mehr stattgefunden“, sagt Popp unserer Zeitung. Diese Aussage habe Lehmeier ihm gegenüber erst auf eine schriftliche Nachfrage hin zwei Tage später berichtigt – ohne sich für die falsche Aussage zu entschuldigen. Das habe er eigentlich erwartet, sagt Popp . Und weiter: „Korrekterweise müsste das Thema nochmals im Stadtrat diskutiert werden, nachdem die Stadträte durch die Äußerung des Bürgermeisters von falschen Voraussetzungen ausgegangen sind.“

    Karl Hurler hat keine Zweifel

    Karl Hurler, der sowohl im Vorstand der Baugenossenschaft als auch für die CSU im Kreistag sitzt, äußert sich ebenfalls zu dem Vorgang. Dass es sich um eine falsche Aussage aus Unwissenheit heraus gehandelt habe, glaubt Hurler nicht. „Herr Lehmeier hat gewusst, dass das Grundstück noch nicht verkauft war. Daran gibt es für mich keinen Zweifel“, sagt Hurler. Für ihn sei der Eindruck entstanden, dass Lehmeier eine weitere Diskussion über den Standort des Projektes unterbinden wollte, was ihm völlig unverständlich sei. „So eine Diskussion hätte er aushalten müssen“, findet Hurler.

    Vizebürgermeister Johann Bröll von der Stadtteilliste CSW findet den Verlauf der Dinge offensichtlich auch nicht optimal. Er sei von Bauamtsleiter Johann Meitinger gefragt worden, ob er den Termin beim Notar als Vertreter der Stadt Wertingen übernehmen würde – diesen Termin könne Lehmeier nicht selbst übernehmen, da er gleichzeitig der Aufsichtsratsvorsitzende der Baugenossenschaft ist, sei als Grund genannt worden.

    Zweiter Bürgermeister hat sich "gewundert"

    Bröll wollte das Projekt der Baugenossenschaft nicht nur im Bauausschuss behandelt sehen, sondern vor allen Stadträten. Er sei deshalb laut eigener Aussage nur dazu bereit gewesen, den Termin zu übernehmen, da das Vorhaben im Plenum diskutiert wurde. Er habe sich „gewundert“ als Lehmeier dann gesagt habe, dass der Verkauf des Grundstücks an die Baugenossenschaft schon vollzogen worden wäre. „Ich dachte, das wäre dann ohne mein Mitwirken gemacht worden“, sagte Bröll gegenüber unserer Zeitung.

    Lehmeier hatte in der Sitzung Johann Popp gefragt, ob er „alles auf Null stellen wollte“. Wäre klar gewesen, dass das Grundstück und damit der mögliche Standort des Wohngebäudes noch zur Disposition gestanden hätte, wäre eine grundsätzliche Debatte über den Standort des Gebäudes denkbar gewesen, sagt Bröll . Ursprünglich war vonseiten der Baugenossenschaft ein Standort im geplanten Baugebiet Marienfeld 2 angedacht worden, dazu wurden schon in einer Stadtratssitzung im Juli 2017 Pläne geäußert.

    Bedenken wegen der Größe

    Doch daraus wurde nichts – warum, das hätte der Vizebürgermeister gern öffentlich geklärt. „Man hätte zumindest im Plenum erläutern können, was gegen alternative Standorte gesprochen hat“, sagte Bröll unserer Zeitung.

    Im Stadtrat waren vor allem aufgrund der Größe des geplanten Wohngebäudes Bedenken aufgekommen, ob dieses sich in die bestehende Wohnbebauung in der Kanalstraße einfügt. Hierzu hatte sich auch der Freie Wähler Reinhold Wörle kritisch geäußert.

    Hoher Bedarf an Wohnungen in Wertingen

    Die Bauvorfrage einerseits und die formale Übermittlung des Grundstücks andererseits seien aber zwei Dinge, die man getrennt voneinander betrachten müsse, sagt der Geschäftsleiter der Stadt Wertingen , Dieter Nägele . Die Reservierung des Grundstücks für die Baugenossenschaft sei im Mai 2018 im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung beschlossen worden – und zwar einstimmig. In der vergangenen Sitzung sei folgerichtig über Details der Bauvoranfrage diskutiert worden. Allerdings habe den Räten auch schon 2018 grundsätzlich klar sein müssen, dass die Baugenossenschaft ein größeres Projekt auf dem Grundstück verwirklichen wollte, schließlich sei der hohe Bedarf an Wohnungen in Wertingen allgemein bekannt. Insofern ist eine erneute Abstimmung über die Bauvoranfrage nach Ansicht Nägeles nicht notwendig.

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