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Wertingen: Diese Regeln gelten fürs Wertinger Hallenbad

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Diese Regeln gelten fürs Wertinger Hallenbad

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    Das Hallenbad in Wertingen öffnet am Samstag, 20. November, für Besucher, Vereine und Schulen seine Pforten. Schwimmen und tauchen dürfen aber nur Geimpfte oder Genese sowie Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahren.
    Das Hallenbad in Wertingen öffnet am Samstag, 20. November, für Besucher, Vereine und Schulen seine Pforten. Schwimmen und tauchen dürfen aber nur Geimpfte oder Genese sowie Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahren. Foto: Anne Wall (Symbol)

    Viele Kinder und Erwachsene haben sich diesen Termin schon im Kalender notiert: Am Samstag, 20. November, öffnet das Hallenbad Wertingen für Besucher, Vereine und die Schulen wieder seine Pforten. Doch aufgrund der Corona-Pandemie gibt es einige Änderungen.

    Öffnungszeiten Diese bleiben unverändert. Somit ist das Hallenbad am Dienstag von 17.30 Uhr bis 21.30 Uhr (Familienbaden), am Mittwoch von 17.30 Uhr bis 21.30 Uhr (

    Eintrittspreise Eine Einzelkarte für Personen über 16 Jahre kostet 3,10 Euro. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen für den Einzeleintritt 2,40 Euro zahlen. Außerdem gibt es Zehnerkarten für Personen über 16 Jahren für 27 Euro, die Zehnerkarte für Kinder unter 16 Jahren schlägt mit 20 Euro zu Buche. Der Aufschlag für den Warmbadetag beträgt 60 Cent.

    Jahreskarten Ein Verkauf von Jahres- beziehungsweise Familienjahreskarten erfolgt nicht. Laut Auskunft des Landratsamtes ist der Grund dafür, dass man vermeiden wolle, im Falle einer notwendig werdenden zeitweisen Schließung des Bades eine anteilige Rückzahlung leisten zu müssen.

    2G-Regelung Für den Zutritt zum Bad gilt die 2G-Regelung. Danach erhalten nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt. Kinder bis zwölf Jahren dürfen mit einem gültigen Kinder- oder Schülerausweis ins Bad. Mädchen und Buben ab zwölf Jahren können noch bis zum Ende des Jahres mit einem gültigen Schülerausweis ins Bad.

    Besucherzahl Die Anzahl der Besucher ist auf 65 Personen beschränkt. Sobald die maximale Besucherzahl im Bad erreicht ist, erhalten neue Besucher erst wieder beim Verlassen von Badegästen Zutritt zum Bad. Dadurch kann es zeitweise zu Wartezeiten beim Einlass in das Bad kommen.

    Besucherregistrierung Der Hygiene- und Pandemieplan sieht zudem eine Besucherregistrierung vor. Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten Covid-19-Falles unter den Gästen oder dem Personal zu ermöglichen, muss eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer beziehungsweise Adresse) einer Person je Hausstand, mit dem Tag und der Uhrzeit des Aufenthalts geführt werden. Es gelten auch die üblichen Zugangsbeschränkungen bei Kontakt zu Covid-19-Fällen sowie bei unspezifischen Allgemeinsymptomen.

    Kinder Mädchen und Buben müssen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr von einer erwachsenen Person begleitet werden.

    Abstand/Maske Darüber hinaus weist das Landratsamt auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern sowie die Pflicht hin, eine FFP2-Maske im Eingangs- und Umkleidebereich zu tragen. Die Regelungen gelten auch für Vereine, Gruppen und Schulen.

    Reinigung Die Reinigungs- und Desinfektionsintervalle werden ständig an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

    Solarium Das Solarium bleibt vorerst geschlossen.

    Sauna Die Sauna im Hallenbad wird vom Verein Saunafreunde Wertingen betrieben. Auch dort gilt für die Gäste die 2G-Regelung. Die Sauna ist mittwochs von 17 bis 21 Uhr (Frauensauna), am Donnerstag von 17 bis 22 Uhr und am Samstag von 15.30 bis 20 Uhr geöffnet. Der Eintritt für Nichtmitglieder kostet zehn Euro.

    Impfzentrum In einigen Räumen des Hallenbades war das Impfzentrum des Landkreises untergebracht. Seit 1. November finden Impfungen in Wertingen aber nur noch samstags statt und zwar im Rotkreuz-Haus, Pestalozzistraße 5, gegenüber der Dreifachturnhalle. Angesichts der steigenden Zahlen von Impfwilligen sollen laut Auskunft des Landratsamtes die Impfteams aufgestockt werden. Von bislang vier auf fünf, ab 22. November auf sechs und spätestens ab 6. Dezember auf acht. Bis 2. Dezember werden auch die Auffrischungsimpfungen in Alten- und Behinderteneinrichtungen abgeschlossen sein, teilte das Landratsamt mit. Alle vom Impfzentrum in diesem Jahr schon einmal geimpften immobilen Personen werden von der Impfbasisstation (Standort im Umkleidebereich der Dreifachturnhalle Wertingen) angerufen und auf Wunsch zu einer Booster-Impfung aufgesucht. Die Aktion läuft schon einige Wochen.

    Ausblick Die kommende Saison im Wertinger Hallenbad – also 2022/2023 – wird voraussichtlich ausfallen. Denn es steht eine großflächige Sanierung an. Ausschlaggebend für die voraussichtlich etwa zehn Millionen Euro teure Maßnahme sind unter anderem Schadstoffe, die in dem Gebäude verbaut sind. Darunter auch Asbest, der sich in der Decke befindet, laut Landratsamt jedoch gebunden ist und damit keine Gefahr für Besucherinnen und Besucher des Bads darstellt. Unter anderem soll der Beckenbereich wohl erneuert, das Fliesen- durch ein Edelstahlbecken ersetzt werden. Die anstehende Sanierung ist auch Thema bei der nächsten Sitzung des Kreisausschuss des Landkreises am Montag, 22. November, ab 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes. (mit pm, corh, br)

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