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Wasser: Buttenwiesen könnte zum Pionier werden

Wasser

Buttenwiesen könnte zum Pionier werden

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    Buttenwiesen könnte zum Pionier werden
    Buttenwiesen könnte zum Pionier werden

    Für ihre Wasserversorgung plant die Gemeinde Buttenwiesen derzeit einen neuen Hochbehälter in Oberthürheim (wir berichteten). Er soll künftig 80 Prozent der Gemeindebürger mit Trinkwasser versorgen.

    Der Hochbehälter wird zwischen drei und vier Millionen Euro kosten. „Wir geben viel Geld aus und gehen das Risiko ein, dass welche was hinbauen.“ Bürgermeister Hans Kaltner machte bei der Gemeinderatssitzung in dieser Woche klar, warum das problematisch sein könnte und wie das zu verhindern wäre.

    „Ein Trinkwasserhochbehälter atmet bei der Entleerung und Befüllung“, heißt es in der Sitzungsvorlage des ehemaligen Buttenwiesener Bauamtsleiters Anton Tiefenbacher. Bei der täglichen Wasserentnahme werde Umgebungsluft in die Wasserkammern eingesaugt. Damit gelangen auch feine Partikel – die wir als Geruch wahrnehmen – trotz Filteranlagen in den Hochbehälter. Vermutlich seien somit Emissionen von Gülleausbringung, Biogasanlagen und Massentierhaltungen in der Umgebung auch eine Ursache für Verkeimungen in Hochbehältern, hatte der Hygieneaufseher des Gesundheitsamtes Dillingen mehrfach geäußert.

    Daher hatten viele Gemeinderatsmitglieder bei der Sitzung Ende November im Hinblick auf die Trinkwasserhygiene Bedenken geäußert, als ein Sondergebiet für die Erweiterung der Biogasanlage Kampfinger ausgewiesen wurde. Die Oberthürheimer Biogasanlage versorgt über das Fernwärmenetz der Buttenwiesener Renergiewerke seit 2014 mehr als 40 Haushalte in dem Ortsteil.

    Der Betreiber wollte seinen Betrieb optimieren, dabei die erzeugte Gasmenge von jährlich 2,3 Millionen Kubikmeter produziertem Biogas allerdings nicht erhöhen. So genehmigten die Gemeinderäte im November mehrheitlich das Vorhaben des Biogasanlagenbetreibers.

    Während der Gemeinderat jetzt die Planungen für den neuen Oberthürheimer Hochbehälter vorantreibt, stellt sich gleichzeitig die Frage: Wie kann verhindert werden, dass in unmittelbarer Nähe des Hochbehälters möglicherweise etwas entsteht, das sich nachteilig auf das Trinkwasser im Hochbehälter auswirkt?

    Als Lösung sieht die Gemeinde die Aufstellung eines „abwehrenden Bebauungsplans“. Darin würde das Gebiet rund um den Hochbehälter als Sondergebiet mit entsprechenden Festsetzungen ausgewiesen werden. Nachfragen beim Landratsamt Dillingen und beim Bayerischen Gemeindetag ergaben, dass bisher keine Beispiele für eine derartige Bauleitplanung bekannt sind. Beide Stellen betonten aber, dass sie diese Idee für gut und beispielhaft befinden.

    „Beim Wasserschutz macht man das Gleiche, jetzt geht es um die Luftzone“, bekundete Gemeinderat Gernot Hartwig klar sein Einverständnis. „Es ist wichtig, dass wir absichern, was geht.“ Wie mehrere andere Kolleg(inn)en drängt er darauf, eine Rechtsklarheit herzustellen. „Wir versorgen 6000 Einwohner mit Wasser und nehmen viel Geld in die Hand. Ich will, dass wir alle Problematik ausschließen“, sagte auch Heidi Scherer. Ratskollegin Johanna Eser-Weidel bringt die Überlegung mit ein, ob man zusätzlich die Gülleausbringung mit einschränken könne.

    Gegen die Stimmen von Franz Lipowsky und Georg Fink-Mayr jun. nahm der Buttenwiesener Gemeinderat den Vorschlag der Bauverwaltung auf, ein Sondergebiet rund um den Oberthürheimer Hochbehälter auszuweisen. Zunächst sollen Informationen bei einem kompetenten Planungsbüro und einem fachkundigen juristischen Büro eingeholt werden.

    Geplant ist, einen Bebauungsplan aufzustellen, der mehrere Zonen ähnlich einem Wasserschutzgebiet enthält. In der Zone A – im Umkreis von circa 200 Metern um den neuen Hochbehälter – sollten keine weiteren Anlagen zulässig sein. In einer größeren Zone B im Umkreis von 400 Metern sollen neben der bestehenden Biogasanlage keine weiteren Anlagen zulässig sein, die Emissionen ausstoßen, die sich nachteilig auf das Wasser im Hochbehälter auswirken können. Die einzelnen Zonen könnten eventuell in der Hauptwindrichtung ausgedehnt werden.

    Ob man mit einem entsprechenden „abwehrenden Bebauungsplan“ das Gelände abwertet (Anmerkung Gerhard Kaltner) oder den Besitzern von Schweinestall und Biogasanlage alternative Gebiete ermöglichen muss (Christof Burkhard), wird sich im Laufe der Planungen zeigen.

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