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Villenbach: Zoff um den Villenbacher Funkturm

Villenbach

Zoff um den Villenbacher Funkturm

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    Der Funkturm im Villenbacher Postweg wurde schon 1982 gebaut – allerdings 60 Zentimeter zu hoch. Nun braucht es eine nachträgliche Genehmigung, die der Anwohner Georg Wiedenmann jedoch verhindern will.
    Der Funkturm im Villenbacher Postweg wurde schon 1982 gebaut – allerdings 60 Zentimeter zu hoch. Nun braucht es eine nachträgliche Genehmigung, die der Anwohner Georg Wiedenmann jedoch verhindern will. Foto: Benjamin Reif

    In Villenbach geht der Streit um den dortigen Funkturm weiter. Dieser ist 29,60 Meter hoch und damit 60 Zentimeter höher, als es im ursprünglich genehmigten Bauplan eingetragen war. Im Juli hatte der Villenbacher Gemeinderat in einer Abstimmung eine nachträgliche Genehmigung deutlich abgelehnt. Die Angelegenheit ging zurück ans Landratsamt. Auf Anfrage unserer Zeitung kam von dort die Antwort, dass die Behörde plane, „den Vorgang zeitnah abzuschließen“.

    Doch der Villenbacher Georg Wiedenmann ist der Ansicht, dass das Bauwerk keinesfalls so sicher sei, wie es der Betreiber, die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG), vorgibt. Auf Anfrage unserer Zeitung heißt es von dort: „Unser Mobilfunkstandort in Villenbach wird nach gesetzlichen Vorschriften und Bedarf regelmäßig überprüft und gewartet, sodass vollumfängliche Standortsicherheit gegeben ist.“

    Der Villenbacher Gemeinderat lehnte die neue Genehmigung des Funkturms ab

    Das Landratsamt gibt in einer Stellungnahme zu verstehen, dass es keinen Grund für Zweifel an dieser Aussage erkennen kann. Man sei auf die Ängste der Anwohner eingegangen und habe einen Standortsicherheitsnachweis verlangt – und damit mehr getan, als gesetzlich vorgeschrieben sei. Denn erst ab einer Höhe von 30 Metern gelte für Mobilfunkanlagen nicht mehr das „vereinfachte Genehmigungsverfahren“. Einen solchen Nachweis bräuchte es also für die nachträgliche Bestätigung des Turms gar nicht.

    In einem neuen Gutachten, in dem die Statik des Turms untersucht wurde, war der Gutachter nun nicht vor Ort, wie Bürgermeister Werner Filbrich auf Nachfrage erfahren hatte. Daran störten sich mehrere Villenbacher Gemeinderäte. Der neue Prüfbericht stützte sich auf ein Gutachten aus dem Jahr 2018, bei dem der Turm genau unter die Lupe genommen wurde. In diesem wird das Bauwerk nicht grundsätzlich in Frage gestellt, allerdings werden Mängel aufgelistet: Risse im sichtbaren Teil der Fundamentoberfläche und Wassermulden im Beton. Außerdem wurde bemängelt, dass durch einen Leiterhalter die Inspektion des Mastfußinneren nur schwer möglich sei. Im Bericht findet das Innere des Turms so auch keine Erwähnung.

    Im Mastinneren wurden Bruchstücke entdeckt

    Die Anlieger haben jedoch auf eigene Faust eine Untersuchung des Mastinneren durchgeführt. Dort entdeckten sie viele kleine und einen großen Brocken, dessen Herkunft ihnen nun Sorge bereite. Diese Entdeckungen wurden auch bei der Gemeinderatssitzung thematisiert. Dokumentiert wurden zudem zahlreiche Risse, die an der Außenfassade des Turms zu sehen sind. Der Villenbacher Gemeinderat nahm die Sorgen ernst: Die Räte ließen die Ablehnung mit dem Vermerk versehen, dass der zu hoch gebaute Turm nur nachträglich eine Aussicht auf ihr Einverständnis habe, wenn diese Baumängel beseitigt würden.

    Die Angelegenheit liegt nun aber beim Landratsamt. Die DFMG - eine Tochtergesellschaft der Telekom - sei der Aufforderung des Landratsamtes nachgekommen und habe den Bericht eines zur Erstellung von Nachweisen zur Standsicherheit berechtigten Ingenieur vorgelegt. Und dessen Einschätzung ist klar: Die Risse am Fundament und am Mast gefährden die Standsicherheit nicht. Bei den Bruchstücken handele es sich um abgesprungene „Zementmilch“, die bei der Herstellung des Turms verwendet worden sei. Das Landratsamt schreibt, dass es nochmals explizit Rücksprache mit dem Gutachter gehalten habe. „Dieser teilte dem Landratsamt zwischenzeitlich mit, dass trotz des größeren Bruchstücks nicht auf Probleme der Standsicherheit geschlossen werden könne“, so ein Sprecher der Behörde.

    Georg Wiedenmann hält eine nachträgliche Genehmigung des Turms für falsch. Bei der ursprünglichen, 1982 angebrachten Traglast habe es sich nur um einen Parabolspiegel gehandelt. Das sei mit der jetzigen Last nicht zu vergleichen – und außerdem plane die Telekom seinen Informationen nach, dort zusätzliche LTE-Technik anzubringen.

    Georg Wiedenmann sieht den Turm als eine potenzielle Gefahr an

    Es seien einfach ohne Rücksicht auf die Villenbacher Bürger Tatsachen geschaffen worden. Sei einmal der behördliche Segen erteilt, könne an dem Turm jegliche Antennentechnik angebracht werden, ohne dass die Bürger noch eine Chance auf Mitsprache hätten. Der Turm sei in seinen Augen jedoch ungeeignet, um dort neue Antennen anzubringen, sagt Wiedenmann.

    Er beruft sich dabei auch auf ein Schreiben des Betonbauunternehmens, das einst die Teile für den Mast gefertigt habe. In dem Schreiben empfiehlt ein Sachbearbeiter, hinsichtlich des großen Brockens im Mastinneren eine Untersuchung durchzuführen – um auszuschließen, dass Schäden an der sogenannten „Maststoßverbindung“ entstanden sind. Außerdem sollte in seinen Augen eine statische Überprüfung der Antennenbelegung stattfinden, um auszuschließen, dass der Mast „überlastet“ sein könnte. Die Risse an Fundament und Turm dagegen betrachtet der Sachbearbeiter als „eher unkritisch“.

    Das Landratsamt schätzt das Schreiben des Betonbauunternehmens anders ein als Wiedenmann. In einer Stellungnahme heißt es: „Klarstellend ist an dieser Stelle zu betonen, dass dieses Unternehmen keine erneute Überprüfung der Standsicherheit empfiehlt. Es wird lediglich empfohlen, für eine dauerhafte Nutzung der Anlage weitere Untersuchungen im Hinblick auf die Ursachen der Baumängel vorzunehmen.“ Und das sei Aufgabe des Turmbetreibers DFMG. Außerdem sei nicht erkennbar, weshalb das Betonbauunternehmen in puncto Standsicherheit über „weitergehenden Sachverstand“ verfügen sollte als der unabhängige Gutachter, der diese bestätigt habe.

    Der Postweg gehört zum Teil den Wiedenmanns

    Gemeinde, Landratsamt, der Funkturmbetreiber DFMG – in Wiedenmanns Augen schieben diese Akteure die Verantwortung für die Details so lange hin und her, bis das Projekt schließlich durchgewunken werde. Es wolle schließlich niemand für ausbleibende Einkünfte der Telekom in Millionenhöhe haften müssen, so schätzt er die Lage ein. Doch er zeigt sich kämpferisch. „Der Postweg ist kein rechtsfreier Raum, im dem Akteure die Anlieger hintergehen können, nur um große Gewinne zu generieren“, sagt er. Den Gipfel der Unverschämtheit stellt für ihn ein Schreiben der DFMG an das Landratsamt dar, in dem es heißt, dass „im Rahmen der Überprüfung unseres Bestandes“ aufgefallen sei, dass der Turm zu hoch gebaut ist. „Das ist durch meine Recherchen herausgekommen, und durch nichts sonst“, sagt Wiedenmann. Dabei habe sich nebenbei noch herausgestellt, dass auch das zum Turm gehörende Betriebsgebäude zu hoch gebaut wurde.

    Er führe derzeit intensive Gespräche mit dem Landratsamt und der Regierung von Schwaben als obere Bauaufsichtsbehörde. Sollten diese aber erfolglos bleiben, will Wiedenmann selbst Maßnahmen ergreifen. Denn der Postweg ist nicht komplett im Besitz der Gemeinde – durch einen einstigen Fehler der Behörden gehört ein Teil der Straße zu den Grundstücken der Familie Wiedenmann. Er habe vor, diesen Teil notfalls zu sperren, sagt er. Dann nämlich seien die gesetzlich vorgeschriebenen Zufahrtswege nicht mehr sichergestellt – und ein Betrieb in seinen Augen rechtlich nicht mehr möglich.

    Lesen Sie den Artikel zur Entscheidung des Gemeinderats: Villenbacher Räte senden ein deutliches Signal

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