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Villenbach
19.11.2021

Ist dieser Villenbacher Turm wirklich standsicher?

Der Funkturm in Villenbach wurde 1983 höher gebaut, als in den ursprünglichen Plänen genehmigt. Der Gemeinderat verweigerte eine nachträgliche Zustimmung, das Landratsamt erteilte diese aber.

Um den Funkturm am Postweg tobt ein Konflikt, der immer ungewöhnlichere Züge annimmt. Ein Anwohner wehrt sich gegen diesen und hat eine Straße verengt – ganz legal. Und das Landratsamt macht zum Fall falsche Angaben.

Vor etwas über einem Jahr sorgte der Funkturm in Villenbach für einen kleinen Eklat im Gemeinderat. Der Turm selbst mit Baujahr 1982 sowie das Betriebsgebäude daneben hatten sich als höher herausgestellt, als sie auf dem Bebauungsplan eingezeichnet waren – der Turm um 60 Zentimeter. Zusätzlich waren Bilder aufgetaucht, welche abgebrochene Stücke unklaren Ursprungs aus dem Inneren des Turms gezeigt hatten. Die Mehrheit der Gemeinderäte lehnte deshalb eine nachträgliche Genehmigung des Turms ab, mit Gegenstimme lediglich des Bürgermeisters sowie einer weiteren Gemeinderätin. Die Räte bemängelten unter anderem, dass das Gutachten, welches die Standsicherheit des Turms klären sollte, vom entsprechenden Experten gar nicht vor Ort, sondern in Abwesenheit aus der Ferne erstellt worden war. Sie sahen keine garantierte Standsicherheit, zumal an dem Turm auch mehrere Risse sichtbar waren.

Das Landratsamt als federführende Aufsichtsbehörde überschrieb den Entschluss des Gemeinderats und gab dem Turm im Nachhinein den behördlichen Segen. In puncto Standsicherheit bestehe kein Anlass, diese in Zweifel zu ziehen, so die sinngemäße Begründung. Ein Anwohner wollte den Entschluss allerdings nicht ohne Weiteres hinnehmen: Er sperrte einen Teil der Zufahrtsstraße, die ihm kurioserweise aufgrund eines alten Verwaltungsfehlers gehört. Doch was ist jetzt der Stand der Dinge? Wir haben uns umgehört, was die einzelnen Akteure jetzt zu dem Funkturm sagen.

Die Ansichten zum Funkturm in Villenbach gehen weit auseinander

Anwohner und Ingenieur: Georg Wiedenmann wehrt sich schon lange gegen den Funkturm in seiner Nachbarschaft. Von ihm stammte der richtige Hinweis, dass der Turm einst zu hoch gebaut wurde. Diese Feststellung hatte den Anstoß für das neue Genehmigungsverfahren gegeben. Den Entschluss des Landratsamtes kann er nicht nachvollziehen. „Wenn die Telekom ankommt, dann gelten wohl andere Regeln und Baugesetze als für Normalbürger“, sagt er. In seinen Augen ist die Standsicherheit nicht ausreichend überprüft und das ganze Verfahren ohne Rücksicht auf die Rechte der Anwohner geführt worden. Deshalb sei der Schritt zur Verengung der Straße ein legitimes Mittel – der Kriterienkatalog für eine neue Baugenehmigung sei somit nicht erfüllt. Es werde laut offizieller Auskunft des Staatsministeriums eine Breite von 6,50 Metern vorgeschrieben – an der verengten Stelle seien es jetzt drei Meter. Eine ordnungsgemäße Zufahrt zum Turm und Betriebsgebäude sei somit nicht gewährleistet.

Seine Meinung zur Standsicherheit wird gestützt von einem Ingenieur aus dem Landkreis, der anonym bleiben will, dessen Einschätzung unserer Redaktion aber schriftlich vorliegt. Der Experte weist darauf hin, dass die errechnete Auslastung des Turms des vom Betreiber beauftragten Gutachters bei 99,6 Prozent liegt. Das sei aber immer noch zu optimistisch, da in diese Berechnungen seiner Einschätzung nach die am Turm möglichen Wind- und Eislasten nicht einberechnet sind. Sprich: Falls sich auf dem Turm großflächig Eis ansammelt oder ein kräftiger Wind weht, steige die Auslastung des Turms auf über 100 Prozent.

Örtlicher Fachmann zweifelt an dem offiziellen Gutachten

Er beruft sich in seiner Einschätzung auf Montagezeichnungen – und merkt an, dass für verschiedene Komponenten bei der Windlast die Fläche zu gering angesetzt wurde, etwa beim Aufsatzmast und Auslegerrohren. Ein kompletter Antennenträger sei außerdem gar nicht berücksichtigt worden. In der Folge bedeutet das seiner Argumentation nach mehr Fläche, auf die der Wind blasen kann, wodurch größere Kräfte auf den Turm einwirken.

Dass die Auslastung über 100 Prozent steigen könne, bedeutet freilich nicht, dass er dann gleich einstürzt – aber eben auch, dass seine Standsicherheit nicht mehr garantiert wäre.

Schließlich klagen die Anwohner noch über große Eiszapfen, die sich im Winter vom Turm lösen würden und auf ein Grundstück sowie den öffentlichen Fußweg fielen. Diese stellen ihrer Einschätzung nach eine Gefahr für Leib und Leben dar.

Die Straße wurde einst falsch zugeteilt

Landratsamt: Die Regierungsdirektorin Christa Marx äußert sich auf Anfrage unserer Zeitung zum Sachverhalt so: Gegen den positiven Bescheid sei von einem Anwohner Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg erhoben worden. Ende September habe dann ein Ortstermin mit dem Verwaltungsgericht und allen Beteiligten stattgefunden. Während des Ortstermins habe der Vertreter des Klägers die Klage gegen den Baugenehmigungsbescheid selbst zurückgenommen. Jetzt gebe es kein laufendes Verfahren mehr.

Eine wesentliche Einschränkung des Zugangs zum Turm stelle die Verengung der Straße nicht dar, denn die Zufahrt sei immer noch gewährleistet. „Schließlich müssen und können auch die Anwohner am Postweg noch zu ihren Grundstücken fahren“, sagt Marx. „Erwähnenswert ist an dieser Stelle noch, dass sich eine Vielzahl der Maststandorte im Bereich eines Waldes oder gar im alpinen Gelände befinden und die entsprechenden Wege zum jeweiligen Standort ebenso über eine Breite von lediglich circa zwei Metern verfügen“, fügt Marx an. Die nachträglich verschmälerte Straße sei daher für die erforderlichen Wartungs-, Mess- und Reparaturarbeiten ausreichend.

Zur Einschätzung des von Wiedenmann befragten Ingenieurs heißt es aus dem Landratsamt: „Wie der Ingenieur aus der Region zu seiner Einschätzung kommt, können wir nicht nachvollziehen.“ Und weiter: „Für das Landratsamt sind die von einem öffentlich vereidigten und bestellten Prüfingenieur vorgelegten Unterlagen maßgeblich und nicht der auf einer nicht nachvollziehbaren Datengrundlage in Auftrag gegebene Brief eines örtlichen Ingenieurs.“ Dessen Einschätzung beruhe laut den vorgelegten Angaben lediglich auf Fotos und vom Kläger vorgelegten Unterlagen.

Das Landratsamt macht falsche Aussagen zu dem Gutachten

Die Sache hat allerdings einen Haken: Nach Recherchen unserer Zeitung stimmt die Aussage des Landratsamtes nicht. Der von der Deutsche Funkturm beauftragte Gutachter war nicht offiziell bestellt und vereidigt. Darauf lässt unter anderem der Stempel auf dem Gutachten schließen. Das bestätigte der Redaktion die Ingenieurkammer Baden-Württemberg, welcher der Gutachter angehört. Erst nach mehrfacher Anfrage und mit der Aussage der Kammer konfrontiert, wich das Landratsamt in diesem Punkt von der Stellungnahme ab. Versehen mit dem Zusatz, dass es für die „Nachweisberechtigung nicht relevant“ sei, ob der Prüfingenieur öffentlich bestellt und vereidigt sei oder nicht.

Es handelt sich dabei nicht um eine reine Formalie: Für „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ – so die technisch korrekte Bezeichnung – gelten besonders hohe Ansprüche, außerdem sind sie per Eid zur Neutralität verpflichtet. Ihre Gutachten haben unter Experten und Juristen einen besonders hohen Stellenwert.

Polizei: Aus Sicht der Polizei ist vor allem die kuriose Situation an der Straße „Postweg“ interessant. Martina Guß, Hauptkommissarin der Polizei Wertingen, hat schon im Januar an die Verwaltungsbehörden die Bitte gerichtet, dass die von den Anwohnern erwirkte Verengung „nicht als Dauerzustand“ beibehalten werden solle. Im Gespräch mit unserer Zeitung sagt sie, dass zwar das Verkehrsaufkommen am Postweg sehr gering sei und durch die hinreichende Kennzeichnung der Verengung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern „weitgehend ausgeschlossen“ werden könne. Einen solchen Fall habe sie noch nie mitbekommen und auch nie davon gehört, sagt Guß. Doch der Umstand, dass ein Teil öffentlicher Straße durch einen alten Verfahrensfehler in privater Hand ist, lasse ihn rechtlich wohl zu. Vergleichbare Fälle gibt es in der Region nicht.

Kurios: Durch einen alten Vermessungsfehler gehört den Anwohnern des Postwegs ein Stück der öffentlichen Straße. Es wurde mit Betonblöcken verengt.

Die Deutsche Funkturm ist eine Tochterfirma der Telekom

Betreiber: Der Betreiber des Funkturms in Villenbach, die Deutsche Funkturm, äußert sich gegenüber unserer Zeitung folgendermaßen: „Wir betreiben in ganz Deutschland etwa 33.000 Antennenträger und vergeben diese komplexe Aufgabe (die Überprüfung, Anmerkung der Redaktion) an spezialisierte, unabhängige Expertenbüros – so auch in Villenbach.“ Die Prüfprotokolle berücksichtigten alle für die statischen Berechnungen maßgeblichen Einflüsse wie Wind, Eis- und Schneelast. „Entsprechende Unterlagen haben wir dem Landratsamt zukommen und prüfen lassen, und es gibt bis auf die subjektiven Einschätzungen einer außenstehenden Einzelperson keinerlei Veranlassung, die mehrfach geprüfte Statik des Mobilfunkmastes infrage zu stellen“, so der Betreiber weiter.

Auch das Innere des Turms werde im Rahmen regelmäßiger Wartungen überprüft. „In Villenbach haben wir extra noch mal eine Besichtigung durchgeführt und lediglich die üblichen, fertigungstechnisch bedingten Abplatzungen festgestellt“, so ein Unternehmenssprecher gegenüber unserer Zeitung. Bei Schleuderbetonmasten werde beim Schleudern die innere Betonschicht – die sogenannte „Betonmilch“– sehr dünn und falle mit der Zeit ab. Dies sei bei allen Schleuderbetonmasten zu beobachten und habe“ keinen Einfluss auf die Statik“.

Und wie geht es nun weiter? Georg Wiedenmann sagt, er habe die Klage gegen das Landratsamt nur deswegen zurückgezogen, weil das Verwaltungsgericht sich als nicht zuständig erwiesen habe. Doch aufgrund der „Untätigkeit des Landratsamtes Dillingen“ werde er die Angelegenheit nun vor das Landgericht bringen, sagt er gegenüber unserer Zeitung. Das Staatsministerium habe bereits „alle Unterlagen angefordert“. Und mit dem Rückbau der Straße sei ebenfalls begonnen worden.

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