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Versorgung: Medizinzentrum Wertingen: Erste Entscheidung steht an

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Medizinzentrum Wertingen: Erste Entscheidung steht an

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    In der Zusamstadt geht es um viel. Am morgigen Mittwoch, 21. Oktober, werden die Stadträte über einen „Grundsatzbeschluss zum medizinischen Zentrum“ abstimmen – eine vielleicht wegweisende Entscheidung für das Wertinger Krankenhausgelände. Und eine, bei der große Meinungsverschiedenheiten zutage kommen.

    Gerade zwei Wochen ist es her, dass der Investor und Kreistagsmitglied Ulrich Reitenberger (Freie Wähler) dem Stadtrat seine Pläne für einen elfstöckigen Turm vorstellte, der im Nordwesten des Krankenhausgeländes entstehen könnte. Dieser soll ein Ärztehaus beherbergen, welches sich die Stadt schon länger wünscht, aber auch Wohnungen sowie möglicherweise weiteres Gewerbe. Das „Medizinische Zentrum“ soll zudem eine Krankenpflegeschule, ein neues Seniorenheim sowie ein Parkdeck beinhalten – diese Elemente sind aber letztlich unabhängig von Reitenbergers Vorhaben. Die Vorteile eines „Gesamtpakets“ seien vielfältige Synergieeffekte und eine generelle Aufwertung des Krankenhausgeländes.

    Denn geschehe nicht bald etwas, dann droht dem mit 117 Betten sehr kleinen Haus nach Auffassung von Landrat Leo Schrell (FW), Bürgermeister Willy Lehmeier (

    Doch was getan werden muss, und von wem – in diesen Fragen gehen die Meinungen der politischen Akteure auseinander. Während sich die Wertinger Grünen angetan von den Plänen Reitenbergers zeigen und diese unterstützen, kritisiert die CSU dieselben scharf. Das Krankenhaus müsse komplett in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft verbleiben, heißt es in einer neuen Pressemitteilung der

    Die Konservativen stören sich außerdem an der Tatsache, dass der Bau eines Ärztehauses nicht öffentlich ausgeschrieben wurde, sondern sich der Aufsichtsrat des Krankenhauses mit der Gegenstimme von Johann Popp (CSU) auf die Weiterverfolgung der Pläne Reitenbergers einigte. Die Möglichkeiten einer öffentlichen Trägerschaft für ein solches Projekt sowie die Sanierung und Modernisierung des Personalwohngebäudes müssten geprüft werden, heißt es in der Pressemeldung weiter.

    Auf Landkreisebene haben die Spitzen von CSU, FDP, SPD und Grünen ebenfalls den Druck auf Landrat Leo Schrell erhöht. Die Möglichkeit des Baus eines Ärztehauses durch das Kommunalunternehmen des Landkreises (KDL) müsse als Alternative unbedingt geprüft werden, so die Meinung der Fraktionsspitzen.

    In einem Statement will Leo Schrell zunächst zwar keine „Denkverbote“ beim Thema Krankenhaus etablieren. Dem Bau eines Ärztehauses unter Federführung des Landkreises erteilt er aber eine Absage. Er habe zunächst „erhebliche rechtliche Bedenken“, sagt Schrell. Der Landkreis dürfe keine Ressourcen zur Bereitstellung von ambulanter Versorgung – also Arztpraxen – aufwenden. Das schreibe das Kommunalrecht vor. Der Landkreis sei für die Bereitstellung von stationärer Versorgung, sprich Krankenhausplätzen, zuständig.

    Abgesehen davon fehle es im Kommunalunternehmen schlicht an der fachlichen Kompetenz, ein Projekt in der notwendigen Größenordnung auf die Beine zu stellen. Und am Geld fehle es ohnehin. Das Kommunalunternehmen müsste sich in „hohem Maße“ verschulden, und der Landkreis für diese Schulden bürgen.

    Schrell weist auch den Vorwurf des Parteienklüngels zurück. Weitere Interessenten für den Bau eines Ärztehauses dürften sich jederzeit gerne bewerben. Eine mögliche Grundstücksüberlassung durch den Landkreis an Reitenberger – neben einem städtischen Bebauungsplan die entscheidende Hürde für dessen Vorhaben – sei rechtlich vollkommen korrekt und sauber, betont Schrell. Das habe ihm auch der Kommunale Prüfungsverband (BKPV) bestätigt. Schrell wünscht sich von allen Akteuren eine „sachliche Bewertung“ der Pläne.

    In der Zusamstadt selbst ist Reitenbergers Turmbauplan zu einer emotionalen Angelegenheit geworden. Der Wertinger Klaus Lang sammelt seit zwei Wochen Unterschriften gegen ihn, nach eigenen Angaben hat er mittlerweile 738 zusammen.

    Lang argumentiert weitgehend auf Linie mit der CSU: Es bestünden gegen einen elfstöckigen Bau Reitenbergers „erhebliche Bedenken“, ist auf dem Unterschriftenzettel zu lesen. Die Verkehrsbelastung nehme zu, die Möglichkeiten zur Entwicklung des Krankenhauses würden erheblich eingeschränkt und ein solcher Bau füge sich nicht in die nähere Bebauung ein, so die aufgelisteten Argumente, denen die Teilnehmer mit ihren Unterschriften Nachdruck verleihen. Lang will, dass das Thema erst „ergebnisoffen“ im Stadtrat behandelt wird, bevor baurechtliche Weichen gestellt werden.

    Bürgermeister Willy Lehmeier erläutert im Gespräch mit unserer Zeitung, was es mit dem Grundsatzbeschluss in der morgigen Sitzung auf sich hat, über den die Stadträte abstimmen sollen. Dieser ist zweigeteilt: Im ersten Abschnitt geht es um die Neubauten von Parkdeck, Pflegeschule und Seniorenheim. Für diese brauche es einen „normalen“ Bebauungsplan.

    Für das geplante Ärztehaus inklusive Tiefgarage soll laut Lehmeier im zweiten Teil ein sogenannter „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ zur Anwendung kommen. In dieser Spezialversion eines Bebauungsplanes arbeitet der Investor die Planung aus und übernimmt die Planungs- sowie Erschließungskosten – er muss sein Vorhaben aber mit der Kommune abstimmen. Entspricht das Vorgelegte dann nicht dem, was die Stadt entwicklungspolitisch im Sinn hat, müsse sie sich nicht näher damit auseinandersetzen und könne ablehnen.

    Es gehe in der anstehenden Grundsatzabstimmung also um die Frage, ob überhaupt ein solches Vorhaben auf dem Krankenhausgelände gewünscht ist, und noch nicht um bauliche Eigenschaften wie die Anzahl der Stockwerke, Parkplätze, die Kubatur oder ähnliches, sagt Lehmeier.

    Sollten später die Vorstellungen von Stadt und Reitenberger zu seinem Turmprojekt zu weit auseinandergehen, könne das Bauleitplanverfahren abgebrochen werden. Und zudem könne die Stadt Wertingen einen verbindlichen Zeitrahmen setzen – das schaffe Planungssicherheit. Steht das Projekt nicht innerhalb einer vereinbarten Frist, könne der Bebauungsplan aufgelöst werden, ohne dass der Investor entschädigt werden müsse.

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