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Stellungnahme: Amt für Ländliche Entwicklung weist Vorwürfe zurück

Stellungnahme

Amt für Ländliche Entwicklung weist Vorwürfe zurück

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    An dieser Wegebaumaßnahme, die im Zuge der Flurneuordnung im Unterthürheimer Ried durchgeführt wird, scheiden sich die Geister.
    An dieser Wegebaumaßnahme, die im Zuge der Flurneuordnung im Unterthürheimer Ried durchgeführt wird, scheiden sich die Geister. Foto: privat/Schrallhammer

    Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Schwaben weist entschieden die Vorwürfe von „Natur-Frevel“ im Rahmen der Flurneuordnung in Unterthürheim zurück. Die Wertinger Zeitung berichtete darüber am Mittwoch unter dem Titel „Umweltschützer beklagen Natur-Frevel im Ried“. Der leitende Baudirektor am ALE, Christian Kreye, erklärt in einer Pressemitteilung, dass so ein falsches Bild über die Projekte des ALE

    Kreye bezieht in dem Schreiben zu den Hintergründen Stellung. Demnach sei das Flurneuordnungsverfahren Unterthürheim II ein Verfahren der sogenannten „Buttenwieser-Gruppe“, das aus vier Flurneuordnungen in Oberthürheim, Unterthürheim, Lauterbach und Pfaffenhofen bestehe. Die Verfahren seien unter anderem eingeleitet worden, um verstreute Grundstücke unterschiedlicher Eigentümer so zu verlegen, dass Maßnahmen zur Erhaltung und zur Schaffung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen umgesetzt werden könnten.

    Laut Kreye zählen zu diesen Eigentümern auch der Bund Naturschutz in Bayern. Das Ziel sei, Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Naturschutz, Wasserwirtschaft und anderen öffentlichen Interessen zu beheben.

    Kreye erklärt: „Durch landschaftspflegerische Maßnahmen vieler Akteure, auch der Teilnehmergemeinschaften, wird die Biodiversität im Donau-Ried langfristig gesichert.“ Parallel dazu würden auch Wegebauprojekte zur angepassten Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke durchgeführt. Diese seien mit den zuständigen Naturschutz- und Umweltbehörden beim Landratsamt und bei der Regierung von Schwaben wie auch mit dem Bund Naturschutz abgestimmt worden,

    Im Fall des Weges unterhalb des Thürlesberges bei Unterthürheim habe sich die Teilnehmergemeinschaft nach einem einvernehmlichen Planungsprozess unter Abwägung auch der naturschutzfachlichen Interessen für eine „untergeordnete landwirtschaftliche Erschließung“ entschieden. Das heißt, der Weg sei so ausgeführt worden, dass er für einfache Landwirtschaftstechnik bei einem nur gelegentlichen Gebrauch ausreiche. Die Wegtrasse bleibe bewusst unterschiedlich weit vom Waldrand zurück, um dem Sandmagerrasengebiet eine langfristige Entwicklungsmöglichkeit zu geben.

    Die Kritik an den Arbeiten hält er für verfehlt: Es sei der Eindruck erweckt worden, dass im Verlauf der jetzigen Wegtrasse ein schon seit jeher existierender Lebensraum mit großer Artenvielfalt vorhanden war. Richtig sei dagegen, dass die Wegtrasse bis in das Jahr 2016 intensiv ackerbaulich genutzt wurde, so Kreye. Ansätze einer neuen Vegetation seien lediglich auf eine dreijährige Brache bis zum Beginn der Baumaßnahmen zurückzuführen. Von der Zerstörung eines „Naturschutz-Juwels mit über 400 Wildpflanzen“ könne also nicht die Rede sein.

    Allgemein weist Kreye darauf hin, dass sich Zielsetzungen von Flurneuordnungen in den vergangenen Jahrzehnten erheblich gewandelt haben. Etwa bis in die 70-er Jahre des vergangenen Jahrtausends sei es vorrangiger gesellschaftlicher Anspruch gewesen, die Produktions- und Arbeitsbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft zu verbessern und die Lebensmittelversorgung zu sichern. Heute würden in Flurneuordnungen mit gleicher Wertigkeit auch Ziele des Naturschutzes sowie des Boden- und Gewässerschutzes umgesetzt. Kreye sagt: „In vielen Fällen werden solche Maßnahmen durch Grundstücksverlegungen auf Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes und die entsprechenden staatlichen Förderungen erst möglich, so auch in den Projekten im Donau-Ried.“ (pm)

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