Erneut hat sich der Villenbacher Gemeinderat mit einem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Kreuzacker II befasst. Bereits im Juli war der Antrag vom Gremium behandelt worden. Wegen der geplanten Wandhöhe von 6,63 Metern hatten die Räte keine Befreiung von der Vorgabe des Bebauungsplans erteilt. Zum Hintergrund: Die Überschreitung ist so groß, dass sie eine Bebauungsplanänderung notwendig macht. Dafür hatte sich im Juli keine Mehrheit gefunden. Laut Bebauungsplan war bisher eine maximale
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