Freispruch für den „Axt-Mann“ aus Frauenstetten: Weil der beschuldigte 57-Jährige laut Gutachter am Tattag im Juli 2017 erkrankt und nicht schuldfähig war (und ist) konnte ihn das Augsburger Landgericht jetzt nicht verurteilen. Weil auch keine Gründe vorliegen, ihn in eine psychiatrische Einrichtung oder eine Entziehungsanstalt einzuweisen, durfte er den Gerichtssaal als feier Mann verlassen.
Region