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Konstituierende Sitzung: VG-Gremium zieht an einem Strang

Konstituierende Sitzung

VG-Gremium zieht an einem Strang

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    Die erste, sogenannte konstituierende Sitzung, die VG-Gemeinschaftsversammlung mit den zugehörigen Kommunen wie Wertingen, Binswangen, Laugna, Villenbach und Zusamaltheim, fand im Sitzungssaal des Wertinger Schlosses statt. Die Kommunalwahlen im März erforderten auch eine Neubildung dieses Gremiums, welches sich ebenfalls alle sechs Jahre nach den Wahlen mit insgesamt 22 Mitgliedern neu zusammensetzt. Günther Weiser, Geschäftsleiter der VG im Wertinger Schloss, berichtet über deren Zusammensetzung und ihren Verlauf: „Da die Stadt

    Die 22 Mitglieder wählten zunächst den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Willy Lehmeier wurde vom zweiten Bürgermeister Johann Bröll vorgeschlagen und einstimmig wiedergewählt.

    Anders beim Stellvertreter: Da sich Georg Keis, ehemaliger Bürgermeister von Laugna, aus dem kommunalpolitischen Leben zurückgezogen hat, habe Lehmeier nun Wolfgang Grob, den Bürgermeister von Zusamaltheim als seinen Stellvertreter vorgeschlagen, berichtet Weiser. Auch dieser Vorschlag sei einstimmig angenommen worden. Beide Wahlen seien geheime Wahlen gewesen.

    Zuständig ist das Gremium für das Erstellen eines jährlichen Haushaltsplans und auch dafür, dass mit Hilfe der VG-Verwaltung die notwendigen Aufgaben und Beschlüsse für jede einzelne Kommune umgesetzt werden. Ein fünfköpfiger Rechnungsprüfungsausschuss kontrolliert einmal im Jahr mit dem Kämmerer alle Ausgaben.

    Während der ersten Zusammenkunft sprachen die Mitglieder über das Sitzungsgeld: „Die Vergütung ist mit 33 Euro pro Sitzung und Mitglied gleich geblieben, da sich das Gremium meist nur einmal im Jahr trifft, bleibt diese Honorierung sehr gering“, so Weiser.

    Wichtig für die Bürger ist nach Meinung Weisers die neue Regelung in Sachen Eheschließungen: „Inzwischen dürfen neben den ersten Bürgermeistern auch das zweite und dritte Gemeindeoberhaupt trauen, das hat sich in Laugna nun bezahlt gemacht.“ Hermann Jäckle als dritter Bürgermeister wurde als weiterer, sogenannter Eheschließung-Standesbeamter ernannt. Allerdings dürfe er keine Geburts- oder Sterbeurkunden unterschreiben, betont Weiser. Nach einem noch zu absolvierenden Kurs stünde dann in Laugna einer Trauung durch den Standesbeamten

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