Bisher ist die Lage so: Geht für die Binswanger Ortsmitte ein Bauantrag ein, muss die Gemeinde im Grunde genommen jeder Hausform zustimmen. Auch wenn das Haus direkt an der Ortsdurchfahrt liegt. „Bisher war das Glück nur in der zweiten Baureihe der Fall“, erinnerte Bürgermeister Anton Winkler in der Ratssitzung am Dienstag. Die Ortsvertreter haben keine Handhabe und können nur darauf hoffen, dass der Bauherr seine Wünsche zurückstellt und einsieht, dass beispielsweise ein Pult- oder Flachdach nicht dem typisch schwäbischen Baustil entspricht.
Gemeinderat