Ist ein Grabmal größer als in der Friedhofssatzung zugesichert, muss es von der Gemeinde genehmigt werden. Am besten, bevor es im Friedhof steht. So landeten die Skizzen eines beauftragten Steinmetzes mit dem Antrag auf Genehmigung auf der Tagesordnung des Gemeinderats Laugna. Denn der Grabstein an einem Einzelgrab im neuen
Wertingen