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Buttenwiesen: Buttenwiesener Nitratwerte gehen kaum zurück

Buttenwiesen

Buttenwiesener Nitratwerte gehen kaum zurück

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    Die Nitratwerte in Buttenwiesen sind kaum zurückgegangen.
    Die Nitratwerte in Buttenwiesen sind kaum zurückgegangen. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbol)

    Wie hoch werden künftig die Ausgleichszahlungen für Landwirte mit bewirtschafteten Grundstücken in den Wasserschutzgebieten in Pfaffenhofen und Lauterbach sein? Nach der bisherigen Regelung, die seit 1999 gilt, werden bei den Grundstücken in der Schutzzone II und III dieselben Vergütungssätze zugrunde gelegt. Das heißt: Je nachdem, wie hoch die Stickstoffkonzentration im Boden ist, erhält der Landwirt bis zu maximal 299,90 Euro je Hektar. Es handelt sich also um ein „Bonus-Malus-System“.

    Es gelten inzwischen neue Vorgaben

    Als Grundlage für die Zahlungen dienten die jährlichen Mittelwerte der Bodenproben, die von den Grundstücken in vier Kulissen in Pfaffenhofen und einer Kulisse in Lauterbach genommen wurden. Doch inzwischen gelten neue Vorgaben, auf die Buttenwiesens Bürgermeister Hans Kaltner in der Ratssitzung am Montag hinwies.

    Dazu gehört die im Mai 2018 erlassene neue „Verordnung des Landratsamts Dillingen an der Donau über das Wasserschutzgebiet für die Trinkwasserbrunnen im Gebiet Pfaffenhofen …“.

    Seitdem ist unter anderem verboten, in Schutzzone II organischen Dünger in den Boden einzubringen, was in Schutzzone III erlaubt ist. Zusätzlich schränkt die neue Düngemittelverordnung, die seit 2017 gültig ist, die Verwendung von Stickstoff- und Phosphatdüngern immer mehr ein. Kaltner erklärte: „Die bisherige einheitliche Vergütung sollte differenziert werden, weil die Einschränkungen für Grundstücke in der äußeren Schutzzone gegenüber Grundstücken, die nicht im Wasserschutzgebiet liegen, unter anderem durch die Änderung der Düngemittelverordnung, nicht mehr so groß sind.“

    Abgrenzung der Schutzzonen oft nicht möglich

    Im Wasserschutzgebiet Pfaffenhofen werden für knapp 58 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen in den Schutzzonen II und III Ausgleichszahlungen geleistet, erklärte Kaltner. Rund 20 Hektar davon liegen in Schutzzone III. In Lauterbach sind es knapp 7,7 Hektar. Die Abgrenzung der Schutzzonen sei hier oft nicht möglich, weil die Grenzen durch die Grundstücke gehen. Laut dem Bürgermeister belaufen sich die Kosten für die Bodenproben derzeit auf über 2800 Euro jährlich, vor der Flurneuordnung, durch die Grundstücke zusammengelegt wurden, seien es über 4000 Euro gewesen. Die Zahlungen in den vergangenen zehn Jahren beliefen sich durchschnittlich auf 11380 Euro jährlich.

    Die Nitratwerte im Grundwasser der gemeindlichen Brunnen hätten sich in dieser Zeit jedoch nicht deutlich verbessert. Über diese Tatsache Räte wunderten sich die Ratsmitglieder. Gemeinderat Josef Kienmoser widersprach: „Wir haben einen tendenziell rückläufigen Nitratwert.“ Ausreißer wären immer möglich, zum Beispiel im extrem trockenen Jahr 2018 oder 2016, als es sehr nass war. Er verwies auf die Bodenbeschaffenheit: „Das sind naturbedingte Gegebenheiten, die man nicht steuern kann.“ Das bisherige System sei nicht schlecht, auch die benachbarten Wasserversorger würden es anwenden und mit denen sollte eine neue Regelung auch abgestimmt werden.

    Es müsse eine Regelung her

    Albert Stöckinger meinte, dass sich die Werte verbessern würden. Es dauere eben, bis sich Maßnahmen auf das Wasser auswirkten. Je weniger Dünger ein Landwirt aufbringe, umso mehr Risiko gehe er auch ein, deshalb müsse eine Regelung her, die entsprechenden Anreiz schafft. Bürgermeister Kaltner betonte, dass diese Regelung gemeinsam mit den Landwirten erarbeitet werden müsse. Für das zurückliegende Wirtschaftsjahr 2018/19 werden nach dem einstimmigen Beschluss des Rats die berechneten 11800 Euro ausbezahlt. In Zusammenarbeit mit Fachbehörden, Fachbüros und Vertretern der Landwirtschaft wird eine Neuregelung der Ausgleichsleistungen ausgearbeitet, auch im Hinblick auf die Neuausweisung von Wasserschutzgebieten.

    Weitere Themen, welche die Gemeinderäte diskutierten:

    Keine Einwände hatten die Bürger während der Auslegung der Unterlagen zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gewerbe- und Industriegebiet Pfaffenhofen Nord. Dabei wird auch das Dorfgebiet erweitert. Die Anregungen verschiedener Träger öffentlicher Belange wurden von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen und soweit nötig in der neuen Fassung des Flächennutzungsplans ergänzt. Allerdings ist dadurch keine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nötig.

    Die Freiwillige Feuerwehr Oberthürheim bekommt einen Gerätewagen Logistik GW-L1. Die Anschaffung erfolgt als Mietkauf, die Laufzeit liegt bei zehn Jahren.

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