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Binswangen: Der Binswanger Weg zum Bauhof

Binswangen

Der Binswanger Weg zum Bauhof

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    Damit die Baugenehmigung erfolgen kann, muss erst ein Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen Kläranlage in Binswangen her.
    Damit die Baugenehmigung erfolgen kann, muss erst ein Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen Kläranlage in Binswangen her. Foto: Brigitte Bunk

    Der nächste Schritt zum Bau des neuen Binswanger Bauhofs ist getan. Mit drei Gegenstimmen hat der Gemeinderat in der Sitzung am Dienstagabend den ersten Entwurf des Bebauungsplans „Mitterfeld“ gebilligt. Dieser wird demnächst im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erstmals ausgelegt. Sowohl Bürgermeister Anton Winkler als auch Katrin Joachim von der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen betonten: „In diesem Stadium des Verfahrens kann noch alles geändert werden.“

    Das Bauamt hatte sich beim Satzungsentwurf nach dem bereits eingereichten Bauplan gerichtet. In der Diskussion warf Ratsmitglied Alexander Gumpp allerdings die Frage auf, ob sich die Gemeinde mit der Festlegung der maximalen Wandhöhe auf 6,50 Meter und der Gesamthöhe von 8,25 Meter nicht selbst einschränken würde. Müsste in Zukunft beispielsweise ein Fahrzeug mit Kran angeschafft werden, könnte dafür keine geeignete Unterstellmöglichkeit geschaffen werden. Auch die Geschoßflächenanzahl von 0,4 erschien ihm zu gering, im Hinblick auf die Möglichkeit, weitere Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage bauen zu können. Dass es nicht nötig sei, überhaupt die Dachform festzulegen – Satteldächer mit acht bis 15 Grad Neigung sind vorgesehen –, meinte Bürgermeister Winkler.

    Der erste Schritt zum Binswanger Bauhof ist getan

    Damit, dass einzelne kleine Bebauungspläne erstellt werden, hatte Alexander Gumpp ebenfalls ein Problem. Ein eigener Bebauungsplan für den Bereich der ehemaligen Kläranlage wird erstellt und in einem eigenen einfachen Verfahren ein weiterer für die Halle nebenan, wofür keine Auslegung notwendig ist. Katrin Joachim erläuterte jedoch, dass es nur mehr kosten würde, einen großen Bebauungsplan zu erstellen und weitere Grundstücke mit hineinzunehmen, wenn es nicht nötig sei. Katrin Joachim wird die offenen Fragen klären und gegebenenfalls bis zur nächsten Auslegung einarbeiten. Die Räte, die dagegen stimmten, konnten sich nicht damit anfreunden, dass eine Satzung gebilligt wird, in der schon einige Gesichtspunkte nicht der Vorstellung der Gemeinderäte entsprechen. Auf Nachfrage von Reiner Bühler und Zweitem Bürgermeister Walter Stallauer erklärte Katrin Joachim, dass sich die Genehmigung des Bebauungsplans für den Bauhof verzögern würde, wenn die Fragen geklärt und der Beschluss erst in der nächsten Sitzung in einem Monat erfolgen würde.

    Einen Bauantrag auf Genehmigung von bestehenden und neu zu genehmigenden Gewächshäusern und Nebengebäuden an der Binswanger Hauptstraße lehnten die Räte einstimmig ab. Schon seit dem Jahr 2005 gibt es hier Unstimmigkeiten. Ein, ohne Genehmigung aufgestelltes Zelt musste bereits abgebaut werden, von einem Gewächshaus wurde die Plane entfernt. Was abgebaut werden muss, wurde in einem Gerichtsverfahren entschieden. Auch beim neuen Antrag werden die notwendigen Grenzabstände nicht eingehalten. „Zur Sicherung der Belichtung, Besonnung und Belüftung dienen die Abstandsflächen gemäß Artikel sechs der Bayerischen Bauordnung“, erläuterte Bürgermeister Winkler. Dies wird durch Grenz- und Gebäudeabstand gewährleistet. Unter anderem müsse die Anforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, auch für die Nachbarn, gewahrt bleiben. Unterschriften der Nachbarn, die sich mit dem Vorhaben einverstanden zeigen, liegen nicht vor. Weitere Gesichtspunkte, wie zum Beispiel der Brandschutz, müssen vom Landratsamt überprüft werden.

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