Der Prozess um den Einsturz eines Teils der neu gebauten Talbrücke Schraudenbach auf der A 7 nahe Werneck (Lkr. Schweinfurt) im Juni 2016 geht womöglich in eine weitere Runde. Am 3. Mai sprach die 1. Große Strafkammer des Schweinfurter Landgerichts zwei angeklagte Ingenieure wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig und verurteilte sie zu Haftstrafen auf Bewährung. Deren Verteidigungen legten nun fristgerecht Rechtsmittel ein, wie das Landgericht mitteilte. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.
Schweinfurt