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Schweinfurt: Urteil nicht rechtskräftig: Verteidiger legen Revision im Prozess um Einsturz der Talbrücke Schraudenbach ein

Schweinfurt

Urteil nicht rechtskräftig: Verteidiger legen Revision im Prozess um Einsturz der Talbrücke Schraudenbach ein

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    Die Luftaufnahme zeigt die Unfallstelle am Ersatzneubau der Talbrücke Schraudenbach der Autobahn 7 bei Werneck im Jahr 2016. Gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt gegen zwei Ingenieure wurde nun Revision eingelegt.
    Die Luftaufnahme zeigt die Unfallstelle am Ersatzneubau der Talbrücke Schraudenbach der Autobahn 7 bei Werneck im Jahr 2016. Gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt gegen zwei Ingenieure wurde nun Revision eingelegt. Foto: Hajo Dietz

    Der Prozess um den Einsturz eines Teils der neu gebauten Talbrücke Schraudenbach auf der A 7 nahe Werneck (Lkr. Schweinfurt) im Juni 2016 geht womöglich in eine weitere Runde. Am 3. Mai sprach die 1. Große Strafkammer des Schweinfurter Landgerichts zwei angeklagte Ingenieure wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig und verurteilte sie zu Haftstrafen auf Bewährung. Deren Verteidigungen legten nun fristgerecht Rechtsmittel ein, wie das Landgericht mitteilte. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.

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