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Sozialleistung: Kindergrundsicherung in der Kritik: Jobcenter schlagen Alarm

Sozialleistung

Kindergrundsicherung in der Kritik: Jobcenter schlagen Alarm

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    Warnung vor der Kindergrundsicherung: Die Jobcenter halten die Sozialleistung in der geplanten Form für kontraproduktiv.
    Warnung vor der Kindergrundsicherung: Die Jobcenter halten die Sozialleistung in der geplanten Form für kontraproduktiv. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild, dpa (Symbolbild)

    Am 1. Januar 2025 soll die Kindergrundsicherung Realität werden. So plant es Familienministerin Lisa Paus. Für die Grünen-Politikerin handelt es sich wohl um das wichtigste Projekt dieser Legislaturperiode. Dabei musste sie bereits einige Rückschläge hinnehmen. Das Budget schrumpfte nach monatelangem Streit in der Ampel-Koalition von anvisierten zwölf Milliarden Euro auf 2,4 Milliarden Euro.

    Auch bei den offenbar eingeplanten 5000 neuen Stellen wurde Paus nach einem parteiübergreifenden Aufschrei bereits ein Strich durch die Rechnung gemacht. Und die Debatte um die Leistung an sich ist noch lange nicht beendet. Mit der FDP um Finanzminister Christian Lindner tut sich sogar eine Regierungspartei schwer, den Daumen zu heben. Auch die Jobcenter haben Bauchschmerzen wegen des Paus-Projekts und wenden sich mit einem Brandbrief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

    Kindergrundsicherung: Was steckt dahinter?

    Laut dem Bundesfamilienministerium soll die Kindergrundsicherung "ein engmaschiges Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien knüpfen; Kinder vor Armut schützen, ihnen ein sorgenfreies Aufwachsen ermöglichen und bessere Chancen für den Start ins Leben schaffen; verdeckte Armut in Deutschland bekämpfen, indem sie mehr Familien und Kinder mit Unterstützungsbedarf als bisher erreicht". In der Kindergrundsicherung werden bestehende Leistungen wie das Kindergeld oder der Kinderzuschlag zusammengefasst. Sie setzt sich zusammen aus einem Kindergarantiebetrag, der allen Kindern und unter Umständen auch jungen Erwachsenen zusteht, sowie dem Kinderzusatzbetrag. Letzterer zielt auf armutsgefährdete Kinder, kindergeldberechtigte junge Erwachsene und Kinder im Bürgergeldbezug ab. Insgesamt geht es um etwa 5,6 Millionen Kinder.

    Die Höhe der Kindergrundsicherung wird unter anderem von der Preis- und Einkommensentwicklung sowie der Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes zur Neudefinition des Existenzminimums von Kindern abhängen. Je nach Altersstufe wird nach aktuellem Stand (24. April 2024) mit 530 bis 636 Euro monatlich gerechnet. Grundlage sind die erhöhten und fortgeschriebenen Regelbedarfe sowie die fortgeschriebene Wohnkostenpauschale.

    Kindergrundsicherung: Was kritisieren die Jobcenter?

    Über das Schreiben an Scholz berichtet der Spiegel, dem das Papier vorliegt. Demnach ist es auf Freitag, den 19. April 2024, datiert, als Absender werden die Personalräte der Jobcenter, in denen die meisten armen Familien betreut werden, angegeben. In dem Artikel wird es als Brandbrief beschrieben. Das Fazit laute: "Der Sozialstaat wird langfristig irreparablen Schaden nehmen." Denn statt die Situation armer Familien zu verbessern, konterkariere "der vorliegende Gesetzentwurf all diese hehren Ziele jedoch auf absurdeste Weise".

    Die geplante Verwaltung der Sozial- und Familienleistung wird als "in dieser Form schlicht realitätsfremd und nicht umsetzbar" gebrandmarkt. Es sei zu befürchten, dass die Kindergrundsicherung in dieser Form "ausgerechnet für die bedürftigsten Bürger:innen verheerende soziale und finanzielle Folgen" haben werde. Denn die Höhe der auszuzahlenden Beträge würde "das grundsätzlich festgeschriebene soziokulturelle Existenzminimum der Kinder und jungen Menschen nicht in Gänze abdecken".

    Weiter wird festgehalten, wie kompliziert sich die Beantragung der verschiedenen Leistungen gestalten wird: "Im Ergebnis müssen bürgergeldberechtigte Familien, die ihre Leistungen heute aus einer Hand im Jobcenter erhalten, diese künftig bei bis zu fünf verschiedenen Behörden realisieren (Familienservice, Wohngeldstelle, Agentur für Arbeit, Kommune und Jobcenter)." Alles in allem würden bürgergeldberechtigte Familien durch diese Kindergrundsicherung "substanzielle und erhebliche Nachteile" aufgehalst. Laut den Verfassern wird diese Leistung "aufgrund der extremen Komplexitätssteigerung sogar dazu führen, dass künftig weniger (grund-)gesetzliche Leistungsansprüche tatsächlich realisiert werden".

    Verwiesen wird demnach auch auf die hohe Anzahl an benötigten zusätzlichen Stellen in den Familienkassen. Daher werde Scholz dazu aufgefordert, zumindest den Kinderzusatzbetrag künftig durch die Jobcenter auszahlen zu lassen.

    Weiter heißt es, die Verfasser des Schreibens monieren das Argument, "die Kinder und jungen Menschen müssten aus der Stigmatisierung der Beratung und Betreuung durch die Jobcenter befreit werden". Mit so einer Formulierung würde den Beschäftigten unterstellt, "sie schüfen mit ihrer Arbeit stigmatisierende Lebenswirklichkeiten". Vorgeschlagen werde daher, die aktuellen parallelen Grundsicherungssysteme aus Bürgergeld auf der einen und Wohngeld sowie Kinderzuschlag auf der anderen Seite zusammenzuführen.

    Bereits im vergangenen Sommer und Herbst hatten die Personalräte in zwei Schreiben an Paus und an Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der auch den Bereich Soziales verantwortet, Bedenken bei der Umsetzung der Kindergrundsicherung geäußert. Nun melden sie sich also noch eine Etage höher zu Wort.

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