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Würzburg: Nach Zivilverfahren um erschossenen Polizeischüler in Würzburg: Bekommen Tote Schmerzensgeld?

Würzburg

Nach Zivilverfahren um erschossenen Polizeischüler in Würzburg: Bekommen Tote Schmerzensgeld?

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    Eine Statue der Justitia mit  Waage und Schwert: Wie werden Angehörige von Todesopfern entschädigt?  
    Eine Statue der Justitia mit  Waage und Schwert: Wie werden Angehörige von Todesopfern entschädigt?   Foto: Arne Dedert, dpa

    Nach mehr als vier Jahren ist der Fall des in Würzburg erschossenen Polizeischülers jetzt auch zivilrechtlich abgeschlossen. Nachdem der Schütze im Juli 2020 in einem Strafverfahren zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden war, hat das Landgericht Würzburg in einem Zivilverfahren nun entschieden, dass der Verurteilte den Eltern des Getöteten 15.000 Euro zahlen muss. Die Summe setzt sich aus den Beerdigungskosten, Hinterbliebenengeld und Schmerzensgeld für den erschossenen Polizeischüler zusammen.

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