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Würzburg: Kfz-Versicherung auch für Gabelstapler und Aufsitzrasenmäher: Geplantes Gesetz weitet Haftpflichtversicherung aus

Würzburg

Kfz-Versicherung auch für Gabelstapler und Aufsitzrasenmäher: Geplantes Gesetz weitet Haftpflichtversicherung aus

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    Bisher hat für die Fahrt mit dem Gabelstapler eine einfache Haftpflichtversicherung gereicht, jetzt muss bald eine Kfz-Versicherung her. Zumindest dann, wenn der Stapler den betrieblichen Grund verlässt und am öffentlichen Verkehr teilnimmt.
    Bisher hat für die Fahrt mit dem Gabelstapler eine einfache Haftpflichtversicherung gereicht, jetzt muss bald eine Kfz-Versicherung her. Zumindest dann, wenn der Stapler den betrieblichen Grund verlässt und am öffentlichen Verkehr teilnimmt. Foto: Felix Hörhager, dpa

    Aufgrund einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2021 soll bald ein neues Gesetz zur Kfz-Haftpflichtversicherung verabschiedet werden. Konkret geht es um Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometer pro Stunde übersteigen und eine Maximalgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde erreichen können, so steht es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23. August 2023. Das könnte für viele Versicherte bedeuten, dass sie ab dem 23. Dezember 2023 mehr zahlen müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gesetz im Überblick: 

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