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Allgäuer Tierskandal: Urteil im Tierskandal: Freiheitsstrafe für angeklagte Landwirte

Allgäuer Tierskandal

Urteil im Tierskandal: Freiheitsstrafe für angeklagte Landwirte

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    Zweieinhalb Jahre nach dem Tierskandal von Bad Grönenbach im Allgäu ist am Dienstag das Urteil gegen die beiden angeklagten Landwirte gefallen.
    Zweieinhalb Jahre nach dem Tierskandal von Bad Grönenbach im Allgäu ist am Dienstag das Urteil gegen die beiden angeklagten Landwirte gefallen. Foto: Andreas Berger

    Das Urteil im Prozess um den Tierskandal von Bad Grönenbach ist gefallen. Das Landgericht Memmingen hat die beiden Angeklagten am Dienstag wegen mehrfacher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der angeklagte 68-Jährige muss für zwei Jahre ins Gefängnis, sein 25-jähriger Sohn zwei Jahre und zehn Monate. Das Urteil gegen den Vater wurde zur Bewährung ausgesetzt.

    Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die beiden Landwirte 2019 etliche ihrer Rinder über längere Zeit hinweg nicht ausreichend versorgt hatten, sodass die Tiere teils erheblich litten. Einige mussten sogar aufgrund ihrer schlechten Verfassung eingeschläfert werden.

    Das Interesse an dem letzten Prozesstag war groß: Die 36 Plätze im Zuschauerraum waren besetzt mit Medienvertretern und Zuschauern. Einige Zuschauer konnten nicht in den Sitzungssaal gelassen werden, weil kein Platz mehr frei war.

    Auch vor dem Memminger Landgericht war einiges los: Tierschützer demonstrierten und zündeten Kerzen für das Wohl der Tiere an.

    Landgericht Memmingen fällt Urteil nach Tierskandal

    Im Laufe des Prozesses vor dem Landgericht Memmingen hatten die beiden Angeklagten gravierende Fehler bei der Haltung und Pflege ihrer Tiere eingeräumt. Sie seien „massiv überfordert“ gewesen, ließen die Männer über ihre Verteidiger Alexander Chasklowicz und Maximilian Pauls mitteilen.

    Mehrere andere Vorwürfe gegen die Männer waren bereits vor dem Urteil fallengelassen worden. So soll der 68-jährige Vater 15 Tiere für 28.500 Euro gekauft haben, obwohl er wusste, dass er sie nicht bezahlen konnte. Auch der Verdacht, dass die beiden Landwirte eine Kiesgrube ohne die nötige Genehmigung mit Schutt verfüllt und sich Entsorgungskosten von 270.000 Euro erspart haben sollen, wurde nicht weiter verfolgt.

    Allgäuer Tierskandal durch Filmaufnahmen von Tierschützern aufgedeckt

    Die Staatsanwaltschaft hatte für den 68-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und für dessen 25-jährigen Sohn von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Außerdem wollte die Anklagebehörde, dass die Männer für fünf Jahre keine Tiere mehr halten dürfen. Diesem Antrag folgte das Gericht und verhängte gegen den Sohn ein entsprechendes Verbot.

    Die Verteidiger hatten auf Bewährungsstrafen plädiert. Beide Angeklagte seien überfordert gewesen, strafmildernd seien außerdem ihre Geständnisse zu werten.

    Der Prozess hatte am 20. September begonnen und ist der erste von insgesamt drei Verfahren gegen Allgäuer Landwirte wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen durch Tierschützer, die in einem Stall heimlich Filmaufnahmen von leidenden Tieren gemacht, und diese veröffentlicht hatten.

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