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Rappenalptal: Rappenalptal Oberstdorf: Wildbach in Naturschutzgebiet ohne Genehmigung kanalisiert

Rappenalptal

Rappenalptal Oberstdorf: Wildbach in Naturschutzgebiet ohne Genehmigung kanalisiert

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    Früher schlängelte sich der Rappenalpbach durch das Oberstdorfer Tal. Jetzt wurde der Flusslauf ohne Genehmigung kanalisiert.
    Früher schlängelte sich der Rappenalpbach durch das Oberstdorfer Tal. Jetzt wurde der Flusslauf ohne Genehmigung kanalisiert. Foto: Stadelmann/BN-Kreisgruppe

    „Schockiert“ reagiert die Oberallgäuer Kreisgruppe des Bund Naturschutz (BN) über ein Bauprojekt im Oberstdorfer Rappenalptal. Im Bereich ab der Schwarzen Hütte und eineinhalb Kilometern bachabwärts seien massive flussbauliche Arbeiten entdeckt worden. Durch Kieszugaben sei der ehemals kurvenreiche und verzweigte Bach auf einen schmalen kanalisierten Flusslauf reduziert und die Uferbereiche rigoros eingeebnet worden.

    Lebensraum auf rund 2,5 Kilometern zerstört

    „Diese Maßnahme hat den Wildbach als dynamischen Lebensraum auf rund 2,5 Kilometern Fließstrecke zerstört, erklärt BN-Kreisgruppenvorstand Alfred Karle-Fendt. Dabei gab es – wie Recherchen der Redaktion ergaben – für das Projekt keine Genehmigung.

    Der Rappenalpbach wurde auf einer Gewässerlänge von rund 1,6 Kilometer kanalartig modelliert, bestätigt das Landratsamt Oberallgäu auf Anfrage. Vor den Maßnahmen habe es sich um ein weitgehend naturnah erhaltenes Gewässer mit tief eingegrabenen Schluchten und großen, breiten Umlagerungsflächen, erklärt Landratsamtssprecherin Brigitte Klöpf. „Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen um einen Gewässerausbau im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes“, erklärt Klöpf. „Eine Genehmigung wurde weder beantragt noch von uns erteilt.“

    Strafanzeige gestellt

    Mit dem Landratsamt seien im Vorfeld lediglich vereinzelte, punktuelle Gewässerunterhaltungsmaßnahmen abgestimmt worden. Die Behördensprecherin weist darauf hin, dass es sich um ein laufendes Verfahren handele, in dem auch andere Fachstellen involviert und abschließende Aussagen derzeit noch nicht möglich seien. Nach Informationen unserer Redaktion hat eine Alpgenossenschaft die Maßnahme veranlasst. Zudem wurde inzwischen eine Strafanzeige gestellt.

    Bachlauf in Oberstdorf als Biotop geschützt

    Der Bachabschnitt liege im Naturschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“, erklärt BN-Regionalreferent Thomas Frey. Zudem sei der Bachlauf nach dem Bundesnaturschutzgesetz als Biotop geschützt. Die Schutzgebietsverordnung benenne als Ziel, „die natürlichen Gewässer unverändert zu erhalten“, erklärt Frey. Dagegen sei „eklatant verstoßen worden.“ Schlimmeres müsse nun von Behördenseite verhindert werden, fordert der BN-Regionalreferent. „Auf keinem Fall dürften nun auch noch die Weideflächen mit Humuseintrag vergrößert und damit die Magerwiesen schleichend intensiviert werden.“

    Das Naturschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“ besteht seit 30 Jahren. Zu diesem Anlass besuchte Umweltminister Thorsten Glauber noch im Oktober das Schutzgebiet, das er ein „Naturjuwel“und einen „Hotspot der Artenvielfalt“ nannte.

    Lesen Sie auch: Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen seit 20 Jahren professionell betreut

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