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Nach Unfallserie: Traktorführerschein: Frühestens mit 15 Jahren kann man Traktor auf öffentlichen Straßenfahren

Nach Unfallserie

Traktorführerschein: Frühestens mit 15 Jahren kann man Traktor auf öffentlichen Straßenfahren

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    Ab wann darf man einen Traktor fahren? Diese Frage beantwortet die Polizei.
    Ab wann darf man einen Traktor fahren? Diese Frage beantwortet die Polizei. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Eine Reihe von Traktoren-Unfällen ereigneten sich in den vergangenen Wochen in unserer Region. Auf einem Bauernhof bei Memmingen wurde am Samstag ein Landwirt von einem Traktor überrollt und erlag später seinen Verletzungen. In der Woche davor stieß bei Hopferau (Kreis Ostallgäu) ein 17-jähriger Traktorfahrer mit seinem Fahrzeug beim Abbiegen mit einer E-Bikerin zusammen. Die 77-Jährige wurde schwer verletzt. Zudem hatte ein Zug einen abgerutschten Traktor im Stiefenhofener Ortsteil Oberthalhofen (Kreis Lindau) gestreift. Glücklicherweise wurde dabei niemand verletzt. Doch welche Regeln gelten für die Fahrt mit dem Traktor? Wir haben beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West nachgefragt.

    Ab welchem Alter darf man einen Traktor fahren?

    Einen Schlepper ohne Traktor-Führerschein zu fahren, ist im Regelfall nicht erlaubt. Ausnahme: Eine Fahrt auf Privatgrund, der klar von der restlichen Verkehrswelt abgetrennt ist. Zum Beispiel durch einen Zaun, eine Mauer oder eine Schranke. Dieser Grund darf nur einer bestimmten Personengruppe zugänglich sein. "Die Haftung liegt beim verantwortlichen Landwirt", sagt Polizeisprecherin Magdalena Buchmiller. (Lesen Sie hier: Deutsche Händler wählen Fendt in Umfrage auf Platz eins)

    Ab wann kann ich einen Traktor-Führerschein machen?

    "Für den Führerschein-Erwerb muss man 16 Jahre alt sein", erläutert Buchmiller. In Einzelfällen ist auch eine Fahrerlaubnis mit 15 Jahren möglicht. Eine solche Sondergenehmigung kann beim zuständigen Landratsamt beantragt werden, zum Beispiel, wenn die Hilfe des Kindes aus familiären Gründen benötigt wird. Es gibt zwei Traktoren-Lizenzen: Führerschein L erlaubt die Fahrt mit "kleineren" Traktoren (bis 40 km/h, mit Anhänger bis Tempo 25 km/h). Führerschein T erlaubt die Fahrt mit größeren Bulldogs (bis 60 km/h, mit Anhänger ebenfalls bis Tempo 60).

    Voraussetzung für die Nutzung eines Traktors im Straßenverkehr ist für die jungen Lenker der land- oder forstwirtschaftliche Zweck der Fahrt. Dazu zählt beispielsweise auch ein Einsatz im Winterdienst. "Es geht für sie allerdings zum Beispiel nicht, mit dem Traktor einem Freund beim Umzug zu helfen", sagt Buchmiller.

    Übrigens: Die Fahrt mit so genannten "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" - dazu zählen Stapler, Schneepflug oder Mähdrescher - ist mit den Führerscheinklassen L (bis 25 km/h) und T (bis 40 km/h) möglich. Und: Fahrten mit einem Radlader bis 6 km/h sind - bei entsprechender Eignung - mit 15 Jahren ohne Führerschein möglich. Ganz anders ist es bei "XXL-Traktoren", die bis zu 80 km/h schnell fahren können: Für sie ist der Führerschein C (LKW-Führerschein) erforderlich. (Lesen Sie auch: Busfahrermangel im Allgäu: Unternehmen sehen Politik gefordert)

    Wie oft kommen Traktorenunfälle im Schnitt pro Jahr im Bereich des Polizeipräsidiums ungefähr vor?

    Laut Statistik ereignen sich pro Jahr zwischen 100 und 140 derartige Unfälle. In diesem Jahr waren es bislang über 80. Da Traktoren immer größer und schwerer würden, fordert die Vereinigung "Unfallforschung der Versicherer" (UDV) den verpflichtenden Einbau von Assistenzsystemen wie Notbremsassistenten und Spurwechselassistenten, die bei Fahrzeugen im toten Winkel oder beim Abbiegen warnen. "Auch wenn die Geschwindigkeit niedriger ist als beim Auto: Man sollte die Größe und die Gefahr beim Traktorfahren nicht unterschätzen", sagt Buchmiller.

    Was müssen Landwirte eigentlich in Bezug auf Sonntagsarbeit beachten?

    Grundsätzlich dürften Bauern auch am Sonntag in der Forst- und Landwirtschaft arbeiten, erklärt Buchmiller. Die Fahrt mit einem Traktor zur Heuernte oder Feldbestellung zählt dazu beispielsweise. Lärmintensive Tätigkeiten sollten dagegen vermieden werden. Wenn die Arbeiten mit der Landwirtschaft direkt nichts zu tun haben - beispielsweise ein privater Hausbau - droht ein Bußgeld. "Ansonsten hängt es immer vom Einzelfall ab", sagt Buchmiller.

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