einer Studie zufolge sind die Preise teilweise so hoch, dass sie ärmere Familien mit Kindern vor allem in Ballungszentren unter die Armutsgrenze drückt. Zur finanziellen Unterstützung kann Wohngeld beantragt werden.
Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen können Wohngeld zur finanziellen Unterstützung bekommen. Dazu müssen sie einen Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen, erklärt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund. Die Formulare gibt es häufig im Internet. Mieter erhalten das Wohngeld als sogenannten Mietzuschuss. Bedürftige Eigentümer bekommen einen Lastenzuschuss.
"Es ist nicht immer einzuschätzen, ob man wohngeldberechtigt ist", sagt Wall. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien teils kompliziert. "Ich würde erst einmal einen Antrag stellen und schauen, was dabei herauskommt", rät der Jurist. Die zuständige Verwaltung prüft den Antrag und entscheidet. Wie lange sie für die Bearbeitung des Antrags braucht, sei unterschiedlich.
Antragsteller müssen Verdienstbescheinigungen und Nachweise über alle zu versteuernden Einkünfte aller Personen im Haushalt vorlegen, erklärt Wall. Außerdem sind der Mietvertrag und eine Bescheinigung des Vermieters nötig, aus der die Fläche der Wohnung hervorgeht. Je nach individueller Haushaltssituation kann die Behörde weitere Unterlagen und Nachweise verlangen.
Der gezahlte Höchstbetrag an Wohngeld hängt Wall zufolge von der Mietstufe der Gemeinde ab. Laut einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) lag der durchschnittliche Mietzuschuss 2011 bei 112 Euro im Monat. Wer bereits Arbeitslosengeld II oder andere Transferleistungen bezieht, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld.
Wegen hoher Mietkosten rutschen einkommensschwache Familien laut einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung in vielen größeren deutschen Städten unter Hartz-IV-Niveau. In 60 der 100 größten Städte haben sie nach Abzug der Miete im Schnitt weniger Geld zur Verfügung als den Hartz-IV-Regelsatz von 1169 Euro im Monat. (dpa)
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