Viele Jugendliche sind im September in ihr Berufsleben gestartet. Anderen steht der Ausbildungsbeginn noch bevor. Mit der Aufnahme der ersten Beschäftigung erhält jeder von ihnen einen Sozialversicherungsausweis. Das Dokument ist für das weitere Leben sehr wichtig. Warum und wozu – darauf macht die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam.
Aus dem Papier geht nämlich der Rentenversicherungsträger hervor, bei dem Auszubildende und Arbeitnehmer zukünftig versichert sein werden. Außerdem enthält der Sozialversicherungsausweis den Vor- und Nachnamen, gegebenenfalls den Geburtsnamen, das Ausstellungsdatum und eine Versicherungsnummer.
Die Versicherungsnummer auf dem Sozialversicherungsausweis
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Versicherungsnummer nur einmalig vergeben wird und dann ein Leben lang gültig bleibt. Sie beinhaltet unter anderem das Geburtsdatum, aus dem sich später dann der Rentenbeginn ableiten lässt. Die persönlichen Daten sind übrigens auch als QR-Code auf dem Ausweis enthalten.
Sinnvoll ist es, sie beim Erhalt des Ausweises zum Berufsstart genau zu überprüfen. Denn nur wenn alle Angaben stimmen, werden die Beiträge für die spätere Rente auch von Anfang an richtig verbucht. Sollten die Daten nicht korrekt sein, muss der Berufseinsteiger mit einem entsprechenden Nachweis umgehend eine Berichtigung beantragen.
Sozialleistung und Rentenversicherung
Der Sozialversicherungsausweis ist wegen seiner Wichtigkeit genauso sorgfältig zu behandeln wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung beantragt wird, benötigt man ihn zum Nachweis der persönlichen Versicherungsnummer. Geht er verloren, wird er beschädigt oder ändern sich die personenbezogenen Daten – zum Beispiel durch die Namensänderung bei einer Hochzeit, können Beschäftigte bei ihrem Rentenversicherungsträger einen neuen Ausweis anfordern.
Früher war es in bestimmten Branchen übrigens Pflicht, den Sozialversicherungsausweis immer dabeizuhaben. Das ist inzwischen nicht mehr so – auch ein Passfoto auf dem Dokument ist nicht mehr notwendig. (mit tmn)
Weitere Auskünfte zum Sozialversicherungsausweis geben die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Servicetelefon unter (0800)10004800.
Die aktuellen Beiträge zur Sozialversicherung
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von den Versicherten und ihren Arbeitgebern je zur Hälfte getragen. Insgesamt fallen folgende Beiträge an:
- Rentenversicherung: 18,6 Prozent
- Krankenversicherung: 14,6 Prozent (Viele Krankenkassen erheben außerdem noch einen Zusatzbeitrag.)
- Arbeitslosenversicherung: 2,4 Prozent
- Pflegeversicherung: 3,05 Prozent
- Die Unfallversicherung – je nach Gefahrenklasse des Ausbildungsbetriebes – zahlt der Arbeitgeber.
- Wenn die Ausbildungsvergütung unter 325 Euro liegt, übernimmt er auch den Zuschlag zur Pflegeversicherung.
Weitere Tipps für die Bewerbung gibt es hier.