Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag hat sich zu Anfang des Jahres erhöht, doch die Rentenzahlung im Januar war die gleiche wie im letzten Jahr? Das liegt daran, dass sich diese Erhöhung bei gesetzlich versicherten Rentnerinnen und Rentnern erst zwei Monate später auswirkt. Darauf weist die Deutschen Rentenversicherung Bund hin.
Die monatliche Rentenzahlung verringert sich
Bei ihnen steigt erst mit dem Monat März der Zusatzbeitrag, das heißt, erst ab dann verringert sich die monatliche Rentenzahlung. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Ändert sich der Krankenkassen-Beitrag, schlägt sich das sowohl bei Senkungen als auch bei Erhöhungen immer erst zwei Monate später auf die Rente nieder.
Dass sich die Rentenzahlung durch den Krankenversicherungsbeitrag ändert, sehen Betroffene auf ihrem Kontoauszug. Die Rentenversicherung versendet nur in Ausnahmefällen schriftliche Bescheide, zum Beispiel, wenn die Rente auf das Konto einer anderen Person überwiesen wird.
Krankenkasse entscheidet selbst über Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag kommt zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz dazu und kann von Kasse zu Kasse ganz unterschiedlich sein. Zwar legt das Bundesgesundheitsministerium aufgrund einer Expertenschätzung jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr fest - für 2024 sind es 1,7 Prozent. Aber jede Krankenkasse kann selbst über die tatsächliche Höhe entscheiden. (tmn)