Mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Damit sie Nachteile im Beruf möglichst ausgleichen können, unterstützt sie die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Ein Überblick:
- Rehabilitation: Mit medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung soll verhindert werden, dass eine Behinderung oder Krankheit zur dauerhaften Erwerbsminderung führt. Ob sie im Einzelfall helfen können, prüft die Rentenversicherung auf Antrag.
- Rente wegen Erwerbsminderung: Wer wegen einer Behinderung oder Krankheit nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat möglicherweise Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Diese kann - abhängig vom Grad der Erwerbsminderung - als teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.
- Rente: Auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren ist eine Option. Sie ermöglicht es, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen zu können.
Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Inanspruchnahme dieser Rente wird für die Geburtsjahrgänge ab 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer beispielweise 1957 geboren wurde und in diesem Jahr 63 wird, kann erst mit 63 Jahren und 11 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann sie auch früher erhalten. (dpa)