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Hilfe bei der Steuer: Sonderzahlungen sind steuerpflichtig

Hilfe bei der Steuer

Sonderzahlungen sind steuerpflichtig

Hilfe bei der Steuer gibt es schnell und unkompliziert beim Steuerberater.
Hilfe bei der Steuer gibt es schnell und unkompliziert beim Steuerberater. Foto: Christian Steinmüller

Sofern man Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen oder eine Gewinnbeteiligung vom Arbeitgeber erhält, sind diese Sonderzahlungen steuerpflichtig. Knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland erhielten im Jahr 2021 Weihnachtsgeld. Durchschnittlich handelt es sich dem Bundesamt zufolge um 2677 Euro Weihnachtsgeld brutto.

Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe

Ob mit Tarifvertrag oder ohne – für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld oder sonstige Sonderzahlungen erhalten, gilt: Durch das höhere Monatsgehalt – Gehalt und Sonderzahlung werden gemeinsam überwiesen – steigt auch der Steuersatz. Das bedeutet, dass in diesem Monat höhere Abzüge zum Beispiel bei der Lohnsteuer und der Kirchensteuer fällig werden – und unterm Strich bleibt weniger Netto vom Brutto.

Geld mit Abgabe der Steuererklärung zurückholen

Haben Arbeitnehmende in einem Monat zu viel Steuern gezahlt, können sie sich unter bestimmten Umständen das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr vom Finanzamt zurückholen. Der richtige Weg: Rechtzeitig und vollständig die Einkommensteuererklärung ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Unkomplizierte, schnelle Hilfe gibt’s beim Steuerberater

Ganz einfach und unkompliziert geht das selbstverständlich mit einem Steuerberater seines Vertrauens. Im Landkreis Dillingen finden sich hier viele Steuerbüros, die sich der Aufgabe gerne annehmen und die Steuererklärung für ihre Kunden erstellen und abgeben.

Ein weiterer Vorteil des Steuerberaters: die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 verlängert sich. Wer die Steuererklärung selbst in die Hand nimmt hat als Stichtag den 1. August 2022 im Kalender zu markieren. Das Steuerbüro hingegen muss die Erklärung erst zum 28. Februar 2023 einreichen. pilz/VLH

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