Verbraucher: E-Books dürfen nicht verschenkt werden
Verbraucher
E-Books dürfen nicht verschenkt werden
Ein digitales Buch verschenken oder mal eben eine Kopie anfertigen? Verbraucher sollten das lieber lassen. Denn damit verstoßen sie in der Regel gegen die Nutzungsrechte des Anbieters.
Käufer von E-Books dürfen ihre digitalen Bücher in der Regel nicht verschenken oder verkaufen. Denn die Anbieter räumen ihren Kunden nur sogenannte Nutzungsrechte ein, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Ob das rechtlich korrekt ist, sei umstritten und noch nicht endgültig entschieden - zurzeit dürfen E-Book-Käufer ihre Dateien aber nur eingeschränkt verwenden. Kopien sind zum Beispiel meistens nur als Sicherung und für den Eigenbedarf erlaubt.
Welche Einschränkungen für welche E-Books gelten, wird in den Nutzungsbedingungen erklärt. Kontrolliert wird die Einhaltung der Regeln durch Digitales Rechtemanagement (DRM). So sind manche E-Books zum Beispiel nur auf Readern lesbar, die per Mailadresse und Passwort mit dem Nutzerkonto des Käufers verknüpft sind. (dpa)