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Valentinstag: Kein Widerrufsrecht bei Blumenkauf im Internet

Valentinstag

Kein Widerrufsrecht bei Blumenkauf im Internet

Blumensträuße kann man auch in Online-Shops bestellen. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt hier aber nicht.
Blumensträuße kann man auch in Online-Shops bestellen. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt hier aber nicht. Foto: Franziska Gabbert, tmn

Bald ist Valentinstag. Das Problem: Blumenläden haben oft geschlossen und nicht alle bieten einen Collect-Service an. Wer deshalb jetzt im Internet Blumen bestellt, sollte bedenken: Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte gilt in diesem Fall nicht, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Ebenso wie bei anderen verderblichen Waren können Verbraucher auch beim Kauf von Schnittblumen nicht innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Bei nachträglichen Änderungswünschen oder Stornierungen ist man im Zweifel auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.

Valentinstag fällt heuer auf einen Sonntag

Beim Kauf ist es wichtig, auf die Bedingungen achten. So spielt etwa der Versand eine Rolle: Liefert der Anbieter zu einem Wunschtermin? Was kostet dieser Service? Kommen die Blumen trotz fester Zusage verspätet, kann der Kaufpreis zurückverlangt werden. Wichtig zu beachten: Der Valentinstag fällt dieses Jahr auf einen Sonntag – nicht immer liefern Anbieter an diesem Tag auch aus.

Einen grundsätzlichen Anspruch darauf, dass der Blumenstrauß so aussieht, wie auf den Bildern, gibt es nicht. Oft werden auf den Homepages nur Beispielfotos für die zu liefernden Blumensträuße gezeigt. Händler behalten sich zudem oft bei gemischten Sträußen auch vertraglich Änderungen vor, je nach Verfügbarkeit der einzelnen Blumenarten. Eine Handhabe haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur, wenn sie genaue Vorgaben gemacht haben oder die Blumen und die Anzahl genau bestimmt waren. (tmn)

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