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Unterstützung in der Krise: Bundestag beschließt weitere Corona-Hilfen für Arbeitnehmer

Unterstützung in der Krise

Bundestag beschließt weitere Corona-Hilfen für Arbeitnehmer

Der Bundestag hat Änderungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen: Künftig sollen es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent oder 77 Prozent für Menschen mit Kindern sein - ab dem siebten Monat 80 Prozent oder 87 Prozent.
Der Bundestag hat Änderungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen: Künftig sollen es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent oder 77 Prozent für Menschen mit Kindern sein - ab dem siebten Monat 80 Prozent oder 87 Prozent. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Ein Extra-Bonus für Pflegekräfte, höheres Kurzarbeitergeld und Lohnersatz für pflegende Angehörige: Der Bundestag hat eine Reihe weiterer Maßnahmen beschlossen, um Folgen der Pandemie für Millionen von Arbeitnehmern abzufedern.

Nach den Plänen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sollen auch für pflegende Angehörige und für Arbeitslose Erleichterungen kommen. Beim Kurzarbeitergeld und dem Pflegebonus hat der Bundesrat bereits zugestimmt. Ein Überblick über die Neuregelungen.

- Kurzarbeitergeld: Wer länger in Kurzarbeit muss, soll stärker vor Lohneinbußen bewahrt werden. Bisher gibt es 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Künftig sollen es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent oder 77 Prozent sein - ab dem siebten Monat 80 Prozent oder 87 Prozent. Gezählt wird rückwirkend ab März. Wer also seitdem auf mindestens 50 Prozent Kurzarbeit war, soll ab Juli mehr Geld bekommen, die zweite Erhöhungsstufe würde dann ab Oktober greifen. Die Regelung läuft aber auch Ende des Jahres wieder aus. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden zudem vom 1. Mai bis 31. Dezember bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens erweitert.

- Arbeitslosengeld: Aufgrund der derzeit geringen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie die Verlängerung beim Arbeitslosengeld kostet die Bundesagentur für Arbeit zusammen zusätzliche gut 2,6 Milliarden Euro.

- Pflegebonus: Beschäftigte in der Altenpflege sollen in diesem Jahr eine gestaffelte Prämie von bis zu 1000 Euro bekommen. Die Höhe richtet sich nach Funktion und Arbeitszeit. Die Kosten werden mit rund einer Milliarde Euro veranschlagt. Länder oder Arbeitgeber können den Bonus auf bis zu 1500 Euro aufstocken, die steuerfrei bleiben würden. Mehrere Länder haben es schon angekündigt. Spahn nannte am Donnerstag Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen.

- Unterstützung in der Pflege: Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für Arbeitnehmer, die kurzfristig Angehörigen pflegen müssen, wird bis Ende September 20 statt 10 Tage lang gezahlt. Das Recht, wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie nicht zur Arbeit zu gehen, wird ebenso auf 20 Tage verlängert.

- Elterngeld: Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat den Weg für Sonderregeln beim Elterngeld wegen der Corona-Krise freigemacht. Sie sollen verhindern, dass werdende Mütter und Väter, die wegen der aktuellen Lage Verdienstausfälle haben, Einbußen beim Elterngeld hinnehmen müssen. Einkommensverluste zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 wegen der Corona-Pandemie können bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden, so dass es nicht niedriger ausfällt.

Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und wegen der Krise im Moment keine Elternzeit nehmen kann, darf zudem seine Elterngeldmonate verschieben. Sie können auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes genommen werden, spätestens zum Juni 2021. Die Regeln sollen rückwirkend zum 1. März gelten. (dpa)

Gesetzespaket Arbeit/Soziales

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