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Steuer & Recht: Steuererklärung: Was man absetzen kann

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Steuererklärung: Was man absetzen kann

Mit ein bisschen Wissen kann man bei der Steuererklärung einige Beträge absetzen. Hilfe bekommt man hierbei vom Steuerberater.
Mit ein bisschen Wissen kann man bei der Steuererklärung einige Beträge absetzen. Hilfe bekommt man hierbei vom Steuerberater. Foto: Alexander Limbach, stock.adobe.com

Die Kosten fürs Auto kann man absetzen und Arbeitnehmer dürfen maximal 1000 Euro im Jahr an beruflichen Ausgaben angeben, Mieter können keine Handwerkerkosten absetzen und eine Steuererklärung ist lästig: Diese und ähnliche Steuermythen sind weit verbreitet. Der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt die gängigsten Irrtümer – und was tatsächlich absetzbar ist.

Steuer-Irrtum 1: Die Kosten fürs Auto kann man von der Steuer absetzen

Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung und eine Teil- oder Vollkasko-Autoversicherung, das sind die üblichen Haltungskosten für Autobesitzer. Wer ab und zu Kollegen mitnehmen will, kann außerdem eine Zusatzversicherung für Insassen abschließen. Je nach Alter, Größe, Motorisierung und Umweltverträglichkeit des eigenen Pkw kommen für all das mehrere hundert Euro im Jahr zusammen. Viele denken, dass man diese Haltungskosten fürs Auto von der Steuer absetzen kann.

Stimmt teilweise: Nur die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung und die Insassen-Unfallversicherung darf man absetzen. Sie gelten im Steuerrecht als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“, genau wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das Problem bei diesen sonstigen Vorsorgeaufwendungen: Singles dürfen nur maximal 1900 Euro dieser Kosten jährlich absetzen, Ehepaare und Lebenspartner den doppelten Wert. Der Höchstbetrag wird allerdings oft schon mit der Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung erreicht.

Steuer-Irrtum 2: Nur Vermieter können Handwerkerkosten absetzen

Das Bad renovieren, den Herd anschließen oder die Kinderzimmer streichen lassen: Wer sein Zuhause in Schuss halten will, hat ständig zu tun. Und wer nicht alles selbst machen kann oder will, beauftragt dafür Handwerker. Doch können nur Vermieter die Kosten dafür von der Steuer absetzen?

Stimmt nicht: Jeder kann bis zu 20 Prozent seiner Handwerkerkosten im Jahr absetzen. Allerdings gilt eine Obergrenze von 1200 Euro im Jahr. Darin mit inbegriffen sind Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten der Handwerker, nicht aber die Materialkosten.

Steuer-Irrtum 3: Mieter können keine Nebenkosten absetzen

Je nachdem ob man im Einfamilienhaus oder einer größeren Wohnanlage lebt, fallen mehr oder weniger Nebenkosten dafür an. Zu diesen Nebenkosten zählen zum Beispiel die Ausgaben für Hausmeisterdienste, Müllentsorgung, Winterdienste oder Dachrinnenreinigung. Können nur Vermieter derartige Nebenkosten von der Steuer absetzt werden?

Stimmt nicht: Auch Mieter dürfen diese Kosten in ihre Steuererklärung eintragen, die als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten. Die konkrete Höhe seiner Kosten entnimmt ein Mieter der Betriebskostenabrechnung, die er einmal im Jahr erhalten sollte. Wichtig: Arbeitskosten und Materialkosten müssen getrennt aufgeführt sein, denn das Finanzamt begünstigt nur die Arbeitskosten, und zwar maximal 4000 Euro im Jahr.

Steuer-Irrtum 4: Arbeitnehmer dürfen maximal 1000 Euro Werbungskosten im Jahr absetzen

Die Fahrt zur Arbeit, das Arbeitszimmer zu Hause, das Fortbildungsseminar, die Reisekosten bei einer Dienstreise oder die Berufskleidung – all das und noch etliches mehr zählt zu den Werbungskosten. Viele glauben, dass es für diese beruflichen Ausgaben eine Grenze gibt, nämlich maximal 1000 Euro im Jahr.

Stimmt nicht: Jeder Arbeitnehmer kann so viele Werbungskosten von der Steuer absetzen, wie er tatsächlich übers Jahr hatte. Deshalb sollte jeder Berufstätige seine Quittungen und Kassenzettel für Arbeitskleidung, Bustickets und andere berufliche Ausgaben aufheben, am Jahresende zusammenzählen und in Anlage N der Steuererklärung eintragen.

Die Summe von 1000 Euro haben wohl deshalb viele im Kopf, weil der Staat jedem Arbeitnehmer pauschal 1000 Euro im Jahr als Werbungskosten zuerkennt. Das bedeutet, dass das Finanzamt immer automatisch 1000 Euro vom Jahreseinkommen abzieht, auch wenn man weniger Kosten hatte. Für die Werbungskostenpauschale muss man lediglich die Steuererklärung abgeben, aber nirgendwo ein Kreuzchen machen oder eine Summe eintragen. Doch schon wer jeden Tag 16 Kilometer zu seiner Arbeit fährt, kommt allein mit seinen Fahrtkosten – 30 Cent pro Kilometer und einfache Strecke – über die Pauschale.

Steuer-Irrtum 5: So eine Steuererklärung ist nichts als lästig

Amtliche Nachweise raussuchen, manche Dokumente vielleicht noch anfordern müssen, Belege entziffern, Formulare ausfüllen und das alles rechtzeitig: Die Steuererklärung machen ist für viele eine lästige Qual.

Stimmt teilweise:

Aber wer sich Zeit nimmt, der kann gutes Geld zurückbekommen: Durchschnittlich über 970 Euro erhielten Steuerzahler, die eine Steuererklärung fürs Steuerjahr 2014 eingereicht hatten, laut Statistischem Bundesamt zurück.

Aus diesem Grund sollte man auf jeden Fall die Steuererklärung machen. Allerdings lohnt sich auch der Gang zum Profi. Die Experten wissen noch zahlreiche weitere absetzbare Beträge – mit dernen Hilfe kann man bares Geld sparen.                                                                       VLH/casi

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