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Medizinische Behandlung: Patientenverfügung muss genau formuliert sein

Medizinische Behandlung

Patientenverfügung muss genau formuliert sein

Wie eine Patientenverfügung aussieht, ist nicht festgelegt. Nur sollte sie möglichst konkret formuliert werden. Sonst ist sie quasi ungültig.
Wie eine Patientenverfügung aussieht, ist nicht festgelegt. Nur sollte sie möglichst konkret formuliert werden. Sonst ist sie quasi ungültig. Foto: Andreas Gebert, tmn

Mit einer Patientenverfügung kann man festlegen, welche medizinischen Behandlungen man wünscht oder ablehnt, wenn man sich dazu selbst nicht mehr äußern kann.

Wie diese Verfügung aufgesetzt wird, ist nicht genau geregelt. Formvorschriften gibt es nur wenige, heißt es in einem "Finanztest Spezial"-Heft der Stiftung Warentest zur Patientenverfügung.

Der Verfasser einer solchen Verfügung muss laut Gesetz volljährig und einwilligungsfähig sein. Die Verfügung muss darüber hinaus schriftlich vorliegen und mit Namen und Unterschrift versehen sein. Ob die Verfügung am Computer oder mit der Hand auf einem losen Blatt Papier geschrieben wurde, ist aber jedem selbst überlassen.

Nur genaue Formulierungen gelten

Wichtig ist allerdings, dass die Ärzte klar erkennen können, was der Patient will oder ablehnt. Unpräzise Formulierungen wie "Ich möchte in Würde sterben" oder "Ich möchte nicht an Schläuchen hängen" sind zu ungenau. An solche Regelungen müssen sich Mediziner deshalb auch nicht halten.

Daraus folgt: Die Patientenverfügung muss die Behandlungssituation genau beschreiben. Auch die Behandlungen, die erwünscht oder unerwünscht sind, müssen möglichst konkret dargelegt werden. Dann sind Ärzte verpflichtet, sich an den festgelegten Willen zu halten.

Vorlagen können hilfreich sein

Sinnvoll ist es deshalb, Vordrucke mit vorgefertigten Formulierungen oder Textbausteinen zu verwenden. Unter anderem stellt das Bundesgesundheitsministerium solche Textbausteine auf seiner Homepagebereit. Wer bei der Auswahl unsicher ist, kann verschiedene Vorlagen miteinander vergleichen.

Hilfreich ist es außerdem, sich zur Patientenverfügung mit seinem Haus- oder einem Facharzt beraten zu lassen. Der Arzt kann die verschiedenen Formulierungen im Zweifel auch einordnen. (tmn)

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