Manchmal reichen die Urlaubstage im Arbeitsvertrag einfach nicht aus. Da wäre es dem ein oder anderen Arbeitnehmer lieber, auf Geld zu verzichten und dafür noch unbezahlten Urlaub dranzuhängen. Aber hat man Anspruch darauf?
Nein, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. "Es sei denn, es gibt dazu Vereinbarungen im Arbeitsvertrag."
Er rät Arbeitnehmern, sich mit den Vorgesetzten abzustimmen. Kommt der Arbeitgeber einem entgegen, kann es mit dem unbezahlten Urlaub klappen. Meyer betont aber: "Der Arbeitnehmer muss an den Sozialversicherungsschutz denken." Für höchstens einen Monat behält man Versicherungsschutz im unbezahlten Urlaub, auch wenn der Betrieb keinen Lohn zahlt und somit die Beiträge zur Sozialversicherung entfallen. "Danach müsste sich der Arbeitnehmer selber versichern."
Gesetzliche Regeln im Sonderfall Pflege
Eine Sondersituation ist dem Anwalt zufolge übrigens, wenn jemand einen Angehörigen pflegen will. "Da gibt es gesetzliche Regeln, damit Arbeitnehmer ohne Bezahlung freigestellt werden können." Der Anwalt betont aber: "Hierbei handelt es sich natürlich nicht um Urlaub."
Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
© dpa-infocom, dpa:200828-99-343279/3 (dpa)