Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Berufswelt: Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsgeld?

Berufswelt

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsgeld?

Eine Sonderzahlung in Form von Urlaubsgeld freut Arbeitnehmer - einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht.
Eine Sonderzahlung in Form von Urlaubsgeld freut Arbeitnehmer - einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Foto: Christin Klose, tmn

Ein Bonus des Arbeitgebers auf dem Konto ermöglicht so manchem die Urlaubsreise im Sommer. Knapp jeder zweite Beschäftigte in Deutschland erhält Urlaubsgeld, wie eine Online-Befragung des WSI-Tarifarchivs der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers haben Arbeitnehmer aber grundsätzlich nicht, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Anspruch auf Urlaubsgeld  in drei Fällen

Ein Anspruch kann sich aber in drei Fällen ergeben: „Das gilt erstens, wenn ein Anspruch auf Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder, zweitens, die Sonderzahlung im Tarifvertrag vorgesehen ist“, wie der Fachanwalt erklärt.

Der dritte Fall ist die sogenannte betriebliche Übung. Davon spricht man, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum immer Urlaubsgeld gezahlt hat. „Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre in Folge in gleicher Höhe und ohne Vorbehalt Urlaubsgeld, entsteht daraus im vierten Jahr ein Anspruch für die Arbeitnehmer“, erklärt Bredereck. Arbeitgeber können die betriebliche Übung aber explizit ausschließen, dann gilt diese Art von Gewohnheitsrecht nicht.

Übergabe nicht in letzter Minute

Urlaub ist zur Erholung da. Um in der freien Zeit, vom Arbeitsleben abschalten zu können, sollten Beschäftigte einige Tipps beachten. Wichtig ist zum Beispiel, dass die Urlaubsübergabe nicht in letzter Minute erfolgt. Darauf weist das ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft hin.

Bei einer hektischen Übergabe auf den letzten Drücker werden gerne mal wichtige Details vergessen. Das belastet dann in der freien Zeit. Am besten plant man die Übergabe daher schon ein paar Tage vor dem letzten Arbeitstag. Dadurch bietet sich genügend Zeit, um die Vertretung ausführlich zu informieren.

Für die Tage nach dem Urlaub vereinbaren Beschäftigte am besten nur wenige Termine. So haben sie mehr Zeit, in Ruhe zurück in den Job zu finden und Aufgaben und Anfragen, die während des Urlaubs angefallen sind, abzuarbeiten.

Um im Urlaub abschalten zu können, sollte man nicht ständig ins berufliche Postfach gucken. Sonst macht man sich schon in der freien Zeit wieder Gedanken über neue Aufgaben. Erholsam ist das nicht. (tmn)

Diskutieren Sie mit
0 Kommentare
Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden