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Ausbildung 2020/2021: Von A wie Ausbildung bis Z wie Zeugnis

Ausbildung 2020/2021

Von A wie Ausbildung bis Z wie Zeugnis

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    Mit unserem Ausbildungs-ABC bist du rundum informiert!
    Mit unserem Ausbildungs-ABC bist du rundum informiert! Foto: beeboys, stock.adobe.com

    A wie Ausbildung

    Klar, deine Mutter und dein Vater möchten, dass du eine Ausbildung machst. Doch warum ist das eigentlich so wichtig? Bei einer Lehre erhältst du alle relevanten Infos, um dich als Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren. Du bist direkt im Job und kannst praxisnah arbeiten. Außerdem verdienst du dein erstes eigenes Geld.

    M wie Mappe

    Egal ob online oder offline: Die Bewerbungsmappe/Bewerbungsunterlagen müssen stimmen. Immer enthalten sind: Anschreiben, Lebenslauf und die Anlagen. Ein Deckblatt ist ein Nice-to-have, aber kein Muss.

    N wie Neuling

    Wenn man neu in einem Team ist, sollte man sich zu Beginn zurückhalten. Fragen, ob man helfen kann, ist natürlich immer erlaubt. Und nach einiger Zeit sind anfängliche Unsicherheiten auch Vergangenheit und man ist ein fester Teil des Teams.

    O wie Online-Bewerbung

    Häufig werden heutzutage Bewerbungen online verlangt. Vieles ist ähnlich zu der herkömmlichen Variante. Zu beachten ist, dass der Mail-Text nicht das Anschreiben ersetzt. Außerdem sollte man sich eine seriöse E-Mail-Adresse zulegen.

    P wie Probezeit

    Während der Probezeit können sowohl der Betrieb als auch der Azubi ohne Angabe eines Grundes das Ausbildungsverhältnis beenden. Die Probezeit dauert je nach Betrieb ein bis vier Monate.

    Q wie Querdenken

    Du hast kreative Ideen und schwimmst nicht immer mit dem Strom? Gut! Dann erzähl deinem Ausbilder doch davon. Oft ist es gern gesehen, wenn man sich als Azubi einbringt und seine Motivation zeigt.

    R wie Ruhepausen

    Laut dem Arbeitszeitgesetz muss ein unter 18-Jähriger nach viereinhalb Stunden eine halbe Stunde Ruhepause machen und nach sechs Stunden ganze 60 Minuten „chillen“. Ab der Volljährigkeit ist es gesetzlich geregelt, nach sechs Stunden eine 30-minütige Pause zu machen.

    S wie Schichtarbeit

    Grundsätzlich ist Schichtarbeit in der Ausbildung erlaubt. Bei unter 18-Jährigen darf nur in ganz bestimmten Berufen zwischen 20 und 6 Uhr gearbeitet werden. Die maximale Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf nicht überschritten werden und auch die Wochenendarbeit ist nur in Sonderfällen erlaubt. Bei volljährigen Azubis kann die Arbeitszeit auf zehn Stunden täglich erhört werden. Wochenendarbeit ist an zwei Samstagen im Monat erlaubt.

    T wie Tarifvertrag

    Beim Tarifvertrag sind das Gehalt und der Urlaubsanspruch über einen Vertrag geregelt, der von Arbeitnehmervertretern und Arbeitgeberverbänden geschlossen wurde.

    U wie Urlaubsanspruch

    Auch wenn man nicht mehr so viele Tage wie in den Ferien frei hat, hat man auch als Auszubildender ein Recht auf Urlaub. Bei 15-Jährigen liegt dieses bei 30 Werktagen, 16-Jährige haben mindestens 27, 17-Jährige haben 25 Tage und mit 18 hat man 24 Werktage.

    V wie Vorgesetzter

    Deinem Chef solltest du immer mit dem nötigen Respekt begegnen. Auch wenn dieser eine sehr lockere Person ist, schadet es nicht, stets freundlich, aufgeschlossen und wissbegierig zu sein. Übrigens: Ein saloppes „Du“ wird erst verwendet, wenn der Ältere es angeboten hat.

    W wie Weiterbildung

    Während deiner Ausbildungszeit lernst du einiges, doch auch danach kann man sich immer noch weiterbilden. Oft wird das vom Betrieb unterstützt und honoriert.

    X wie X-beliebig

    Genau das bist du nicht! Dein Betrieb hat sich für dich entschieden und jetzt kannst du beweisen, was in dir steckt. Höre immer aufmerksam zu, was dir dein Ausbilder beibringt, und notiere dir wichtige Details. Eine gut abgeschlossene Ausbildung öffnet dir Türen und bestimmt dein weiteres Leben.

    Y wie Youngsters

    Als Nachwuchskraft bist du selbst verantwortlich, wie sich deine Karriere entwickelt - auch hier gilt: Dran bleiben!

    Z wie Zeugnis

    Egal ob die Ausbildung abgebrochen oder erfolgreich beendet wurde, es steht dir ein Ausbildungszeugnis zu. Es gibt ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis. Bei Ersterem stehen lediglich die Tätigkeiten aufgelistet und die einzelnen Abteilungen, die du durchlaufen hast. Beim qualifizierten werden zusätzlich die erworbenen Fachkenntnisse und das Sozialverhalten aufgeschrieben.

    Weitere Infos zum Thema Bewerbung findest du hier.

    • A wie Ausbildung

      Klar, deine Mutter und dein Vater möchten, dass du eine Ausbildung machst. Doch warum ist das eigentlich so wichtig? Bei einer Lehre erhältst du alle relevanten Infos, um dich als Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren. Du bist direkt im Job und kannst praxisnah arbeiten. Außerdem verdienst du dein erstes eigenes Geld.
    • B wie Berufserfahrung

      Was du während deiner Ausbildung lernst, kann dir niemand mehr nehmen. Außerdem sammelst du wertvolle Berufserfahrung. Diese benötigt man in machen Fällen für ein weiterführendes Studium oder als Qualifikation für die Fachoberschule.
       
    • C wie Curriculum Vitae

      Was klingt wie ein Zauberspruch aus Harry Potter, ist eigentlich der handelsübliche Lebenslauf. Dieser ist das Herzstück deiner Bewerbung. Er informiert die Personaler über dich und deinen bisherigen Werdegang. Was du hier alles beachten musst, erfährst du hier.
       
    • D wie Duale Ausbildung

      Neben einer schulischen Ausbildung, die ausschließlich in einer Berufsfachschule stattfindet, gibt es auch die duale Ausbildung. Bei dieser findet ein theoretischer Teil in der Berufsschule und ein praktischer Teil im Betrieb statt.
       
    • E wie Einstellungstest

      Manche Unternehmen möchten nicht die Katze im Sack kaufen und versichern sich mittels Einstellungstest deiner Leistungen. Der Test wird je nach Anforderungsprofil gestaltet. Mögliche Inhalte sind: fachbezogenes Wissen, Mathematik, Sprachbeherrschung, technisches Denken und so weiter.
       
    • F wie Fahrtkosten

      Auf dem Weg zur Arbeit oder Schule fallen Fahrtkosten an. Diese können von der Steuer abgesetzt werden. In manchen Fällen erhält man vom Arbeitgeber eine Fahrtkostenpauschale.
       
    • G wie Gehalt

      Als Azubi verdienst du ab sofort dein eigenes Geld. Mit diesem kannst du machen, was du willst. Seit dem 1. Januar 2020 ist der Azubi-Mindestlohn auf 515 Euro gestiegen. Dennoch verdient man von Beruf zu Beruf unterschiedlich, da die Branche die Höhe beeinflusst.
       
    • H wie Handy

      Das geliebte Smartphone ist natürlich auch am Arbeitsplatz dabei. Hier empfiehlt es sich aber, das Handy in der Tasche zu lassen. Häufig sieht der Arbeitgeber es nicht gerne, wenn man das Handy im Dauergebrauch hat. Während der Mittagspause oder auch zwischendurch ist mal ein kurzer Blick erlaubt. Im Zweifel einfach beim Ausbilder ansprechen.
       
    • I wie Instagram

      Auf Social Media zeigt man gerne, was man am Wochenende mit Freunden gemacht hat. Jedoch nutzen nicht nur Jugendliche diese Plattformen. Auch die Personaler besuchen gezielt die Profile ihrer Bewerber, um genauere Infos über sie zu erhalten. Aus diesem Grund sollte man sich genau überlegen, in welcher Situation man sich dort darstellt. Das Bild von der durchzechten Party kommt wahrscheinlich nicht so gut an.
       
    • J wie Jobbörse

      Eine Ausbildungsmesse birgt viele Vorteile. Hier kann man bereits erste Kontakte knüpfen und sich über zahlreiche Berufe informieren. Außerdem gibt es spannende Aktionen - der Besuch ist also Pflicht.
       
    • K wie Kleidung

      Das Äußere ist das Erste, was man sieht - klar. Deshalb sollte das auch passen. Wer mit Jogginghose und löchrigem T-Shirt zu einem Vorstellungsgespräch geht, wird wahrscheinlich keine positive Resonanz bekommen. Natürlich muss das Outfit auch nicht völlig overdressed sein, aber eine gute Mischung ist angebracht.
       
    • L wie LEO

      Bei der Lehrstellenoffensive 2020 werden Jugendliche unterstützt, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Regelmäßig erscheinen im Aktionszeitraum vom 4. April bis 16. Mai Tipps zur dualen Ausbildung. Außerdem erscheinen am 16. Mai zahlreiche Lehrstellengesuche in der Augsburger Allgemeinen und Allgäuer Zeitung. Weitere Infos findet ihr hier.
       
    • M wie Mappe

      Egal ob online oder offline: Die Bewerbungsmappe/Bewerbungsunterlagen müssen stimmen. Immer enthalten sind: Anschreiben, Lebenslauf und die Anlagen. Ein Deckblatt ist ein Nice-to-have, aber kein Muss.
    • N wie Neuling

      Wenn man neu in einem Team ist, sollte man sich zu Beginn zurückhalten. Fragen, ob man helfen kann, ist natürlich immer erlaubt. Und nach einiger Zeit sind anfängliche Unsicherheiten auch Vergangenheit und man ist ein fester Teil des Teams.
    • O wie Online-Bewerbung

      Häufig werden heutzutage Bewerbungen online verlangt. Vieles ist ähnlich zu der herkömmlichen Variante. Zu beachten ist, dass der Mail-Text nicht das Anschreiben ersetzt. Außerdem sollte man sich eine seriöse E-Mail-Adresse zulegen.
    • P wie Probezeit

      Während der Probezeit können sowohl der Betrieb als auch der Azubi ohne Angabe eines Grundes das Ausbildungsverhältnis beenden. Die Probezeit dauert je nach Betrieb ein bis vier Monate.
    • Q wie Querdenken

      Du hast kreative Ideen und schwimmst nicht immer mit dem Strom? Gut! Dann erzähl deinem Ausbilder doch davon. Oft ist es gern gesehen, wenn man sich als Azubi einbringt und seine Motivation zeigt.
    • R wie Ruhepausen

      Laut dem Arbeitszeitgesetz muss ein unter 18-Jähriger nach viereinhalb Stunden eine halbe Stunde Ruhepause machen und nach sechs Stunden ganze 60 Minuten „chillen“. Ab der Volljährigkeit ist es gesetzlich geregelt, nach sechs Stunden eine 30-minütige Pause zu machen.
    • S wie Schichtarbeit

      Grundsätzlich ist Schichtarbeit in der Ausbildung erlaubt. Bei unter 18-Jährigen darf nur in ganz bestimmten Berufen zwischen 20 und 6 Uhr gearbeitet werden. Die maximale Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf nicht überschritten werden und auch die Wochenendarbeit ist nur in Sonderfällen erlaubt. Bei volljährigen Azubis kann die Arbeitszeit auf zehn Stunden täglich erhört werden. Wochenendarbeit ist an zwei Samstagen im Monat erlaubt.
    • T wie Tarifvertrag

      Beim Tarifvertrag sind das Gehalt und der Urlaubsanspruch über einen Vertrag geregelt, der von Arbeitnehmervertretern und Arbeitgeberverbänden geschlossen wurde.
    • U wie Urlaubsanspruch

      Auch wenn man nicht mehr so viele Tage wie in den Ferien frei hat, hat man auch als Auszubildender ein Recht auf Urlaub. Bei 15-Jährigen liegt dieses bei 30 Werktagen, 16-Jährige haben mindestens 27, 17-Jährige haben 25 Tage und mit 18 hat man 24 Werktage.
    • V wie Vorgesetzter

      Deinem Chef solltest du immer mit dem nötigen Respekt begegnen. Auch wenn dieser eine sehr lockere Person ist, schadet es nicht, stets freundlich, aufgeschlossen und wissbegierig zu sein. Übrigens: Ein saloppes „Du“ wird erst verwendet, wenn der Ältere es angeboten hat.
    • W wie Weiterbildung

      Während deiner Ausbildungszeit lernst du einiges, doch auch danach kann man sich immer noch weiterbilden. Oft wird das vom Betrieb unterstützt und honoriert.
    • X wie X-beliebig

      Genau das bist du nicht! Dein Betrieb hat sich für dich entschieden und jetzt kannst du beweisen, was in dir steckt. Höre immer aufmerksam zu, was dir dein Ausbilder beibringt, und notiere dir wichtige Details. Eine gut abgeschlossene Ausbildung öffnet dir Türen und bestimmt dein weiteres Leben.
    • Y wie Youngsters

      Als Nachwuchskraft bist du selbst verantwortlich, wie sich deine Karriere entwickelt - auch hier gilt: Dran bleiben!
    • Z wie ZeugnisEgal ob die Ausbildung abgebrochen oder erfolgreich beendet wurde, es steht dir ein Ausbildungszeugnis zu. Es gibt ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis. Bei Ersterem stehen lediglich die Tätigkeiten aufgelistet und die einzelnen Abteilungen, die du durchlaufen hast. Beim qualifizierten werden zusätzlich die erworbenen Fachkenntnisse und das Sozialverhalten aufgeschrieben. Weitere Infos zum Thema Bewerbung findest du hier.
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