Seit gut drei Jahren stellt Runge auf ihrem Blog " Glücksbäckerei" Rezepte, Tipps und Artikel rund um Kuchen und Kekse ins Netz. Dass Runge damit nicht allein ist, zeigt ein Blick auf andere Blogs. Lifestyle-Themen sind schwer im Trend. Kochen und Backen, Schminken und Shoppen: Viele Blogger machen ihr Hobby zum Nebenjob - oder gleich zum Beruf. Der Weg dahin ist allerdings nicht leicht. "Man braucht schon viel Durchhaltevermögen und Herzblut, gerade am Anfang", sagt Runge.
Wer einen Blog ins Netz stellen will, muss sich schließlich auch um das technische Drumherum sowie um Fotos oder Videos kümmern. Dank moderner Technik ist das heute nicht mehr ganz so kompliziert wie früher. Für die Webseite gibt es kostenlose oder günstige Tools wie Jimdo, Squarespace oder Wordpress, gute Fotos und Videos gelingen sogar mit dem Smartphone. Das reicht zumindest für den Einstieg.
Regel, an die man sich halten muss
Ob Hobby oder Vollzeitjob - Wer im Netz publiziert, muss sich an gewisse Spielregeln halten. Den Anfang macht dabei die Impressumspflicht, die nahezu immer gilt. "Sobald ein kleiner Familien- oder Freundeskreis als Adressat verlassen wird, braucht man ein Impressum", sagt Ramak Molavi vom Onlineportal "iRights.info". Genauere Infos und Vorlagen gibt es zum Beispiel beim Impressum Generator.
Hinzu kommen weitere Regeln: "Die Urheberrechte gelten ohne Ausnahme für alle Blogger", sagt Ramak Molavi. Fotos zum Beispiel gehören nur ins Netz, wenn der Blogger die Rechte daran selbst besitzt oder eine schriftliche Nutzungserlaubnis des Urhebers hat. Eine Form davon sind sogenannte Creative-Commons-Lizenzen.
Oft erlauben diese Lizenzen recht viel, allerdings nur für nicht-kommerzielle Angebote. "Von kommerziell im juristischen Sinne spricht man, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht hinter dem Betreiben des Blogs steht", erläutert Molavi. Viele Blogger versuchen aber, mit ihrer Webseite zumindest ein wenig Geld zu verdienen.
Immer ehrlich sein
Dagegen spricht grundsätzlich nichts, erklärt Ramak Molavi. Werbung dürfe allerdings nie als Information verschleiert werden. Gesponserte Artikel müssen Blogger entsprechend kennzeichnen. Auch wer ein Produkt nur kostenlos zum Testen erhält, sollte das im Artikel dazu wenigstens erwähnen. "Der Blogger sollte nicht den Anschein erwecken, er sei neutral, wenn er es nicht ist", so Molavi.
Versteuern müssen Blogger allerdings auch niedrige Einnahmen. "Die Tätigkeit als Texter eines Blogs zählt zu den "Einkünften aus freiberuflicher Arbeit"", erklärt Steuerberater Rüdiger Schaar. Dafür reicht eigentlich eine kurze Meldung ans Finanzamt. Wer Geld mit Anzeigen oder Sponsoring verdient, muss allerdings ein Gewerbe anmelden, erklärt Schaar.
Steuerpflichtig?
Ob für die Blog-Einnahmen wirklich Einkommens- und Gewerbesteuer anfällt, hängt von ihrer Höhe und von den sonstigen Einkünften ab. "Im Rahmen der Steuererklärung werden sämtliche Einkünfte addiert und der Besteuerung unterworfen", warnt der Steuerberater.
"Soweit der Blogger also im Hauptjob angestellt ist, kann ein Gewinn aus seiner Blogger-Tätigkeit zu einer recht hohen Steuerbelastung führen." Und bei Blog-Einnahmen jenseits von 17 500 Euro im Jahr kommt noch die Umsatzsteuer hinzu. (dpa)