Schauspielerin Catherine Deneuve liebt ihre Zigarette am Film-Set. Altkanzler Helmut Schmidt hat seine Mitarbeiter fast pausenlos vollgequalmt. Jahrzehntelang war es völlig normal, dass Raucher sich am Arbeitsplatz eine Zigarette anzünden und die Kollegen mit blauem Dunst einnebeln. Doch diese Zeiten sind vorbei. Heute steht das Gesetz eindeutig auf der Seite der Nichtraucher. Wenn ein Raucher während der Arbeitszeit partout nicht auf seine Zigarette verzichten will, muss er schon froh sein, wenn er zumindest draußen vor der Tür rauchen darf.
Das Gesetz sei da eindeutig, sagt Marcus Portz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Seit 2004 die Arbeitsstättenverordnung geändert wurde, haben die Nichtraucher im Betrieb eindeutig die besseren Karten. Niemand muss es mehr akzeptieren, wenn ihn der Kollege vollqualmt. Und da es fast in jedem Betrieb Nichtraucher gebe, komme der Chef kaum um ein generelles Rauchverbot in Büros, Pausenräumen, Umkleidekabinen oder Toiletten herum, betont Portz.
Zwar werde vereinzelt versucht, reine Raucherbüros einzurichten. Aber sobald auch nur das kleinste bisschen Rauch durch die Türritze in den Flur zieht, sitzen die Nichtraucher schon wieder am längeren Hebel. "Durch ein Rauchverbot beschränkt auf einen Einzelraum ist ein effektiver Nichtraucherschutz faktisch nicht zu gewährleisten", betont Portz.
Aber zumindest einen Raucherraum müsse es doch dann geben, fordern Raucher oft. Aber auch da haben sie Pech, sagt Hans Jürgen Kotz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kreuztal bei Siegen. "Einen Anspruch auf einen Raucherraum gibt es nicht." Und viele Firmen scheuen in der Tat die Kosten, die für einen solchen Raum mit einer professionellen Entlüftung entstehen.
Also müssen die Raucher raus auf den Hof. Bei Wind und Wetter. Nicht mal ein Recht auf einen überdachten Unterstand haben sie. Und ganz bitter wird es, wenn der Chef das Rauchen sogar auf dem Hof verbietet und die Qualmer vor das Werkstor schickt. Ob das allerdings noch verhältnismäßig ist, da sind Juristen uneinig. Während Arbeitsrechtler Kotz ein Rauchverbot auf dem ganzen Betriebsgelände in Ordnung findet, glaubt sein Kollege Portz, dass ein Rauchverbot außerhalb geschlossener Räume über das Ziel hinausschießen würde.
Bleibt nur noch die Frage: Wann dürfen Raucher denn raus in den Regen, um sich ihre Zigarette anzustecken? Eigentlich nie, sagen die Arbeitsrechtler. Zumindest nicht außerhalb der üblichen Pausen. "Die Zigarettenpause ist eine Erfindung der Raucher, aber arbeitsrechtlich glücklicherweise nicht länger schützenswert", sagt Portz.
Gerichte hätten auf den Protest der Raucher in diesem Punkt zuletzt wenig verständnisvoll reagiert, betont auch Arbeitsrechtler Kotz. "Eine Raucherpause ist keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette, der Kaffee im Büro oder das schnelle private Gespräch auf dem Flur." Auch von Nichtrauchern werde schließlich verlangt, dass sie während der Arbeitszeit anwesend sind.
Ganz so streng sind die meisten Chefs dann allerdings doch nicht. Wenn die Raucher die verloren gegangene Arbeitszeit nachholen, würden Raucherpausen in den meisten Betrieben akzeptiert, sagt Kotz. Allerdings kann der Chef verlangen, dass die Raucher für diese Zeit ausstempeln. Wer das nicht macht, riskiere eine Abmahnung und schließlich sogar die Kündigung, sagt der Rechtsanwalt. (dpa)
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Arbeitsstättenverordnung